AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/fc87fae0-4141-4395-b4e4-2029c2dc4f30) · Abgerufen am 07.10.2026 19:07 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/fc87fae0-4141-4395-b4e4-2029c2dc4f30/

Studierendenwerk Erlangen-Nürnberg - Modernisierung, energetische Sanierung und Aufstockung eines Studierendenwohnheims

Notice-ID: fc87fae0-4141-4395-b4e4-2029c2dc4f30

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Stammdaten

Auftraggeber
Studierendenwerk Erlangen-Nürnberg Anstalt des öffentlichen Rechts, Erlangen
Veröffentlicht
01.10.2026
Notice-Typ
Vorinformation
CPV-Code
45214700 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Das Studierendenwerk Erlangen-Nürnberg (im Folgenden: "Auftraggeber") ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts und betreibt verschiedene Studierendenwohnheime. Der Auftraggeber möchte sein Studierendenwohnheim in der Sieglitzhofer Str. 21 91054 Erlangen modernisieren, energetisch sanieren und aufstocken. Zur Umsetzung dieses Projekts sucht der Auftraggeber einen Auftragnehmer, der das Projekt ab der Leistungsphase 5 bis zur schlüsselfertigen Übergabe als Generalunternehmer umsetzt. Derzeit wird die Genehmigungsplanung erstellt. Der Auftraggeber plant die Abgabe der Genehmigungsplanung bei der Stadt Erlangen für Mitte September 2026. Der Auftraggeber rechnet mit einer Baugenehmigung bis Ende 2026.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.04.2027
Ende
31.08.2028

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Nordbayern, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).