AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 15.05.2026 03:22 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/fc92bbc4-a9ec-4729-b95c-df61a6197c7f/

Sanierung und Teilumnutzung de Barockflügels Rathaus Schloss Geyerswörth - Gerüstbau

Notice-ID: fc92bbc4-a9ec-4729-b95c-df61a6197c7f · Procedure-ID: bf9af565-31b8-4fba-8b0d-e1adf856b0af

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Bamberg / Zentrale Beschaffungs- und Vergabestelle im Auftrag des Immobilienmanagements, Bamberg
Veröffentlicht
20.12.2023
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45200000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Stadt Bamberg plant die Sanierung und Umnutzung des „Barockflügels“ des Rathauses Schloss Geyerswörth unter besonderer Berücksichtigung von energetischen und brandschutztechnischen Aspekten sowie einer barrierefreien Erschließung. Das als Verwaltungsstandort der Stadt Bamberg genutzte Gebäude auf der Flussinsel der Regnitz steht unter Denkmalschutz und befindet sich im Ensemble des UNESCO-Weltkulturerbes inmitten der Bamberger Altstadt. Geplant ist auch künftig eine Nutzung als städtisches Verwaltungsgebäude und die dauerhafte Unterbringung des Marionettentheaters im westlichen Pavillon sowie im westlichen Teil des Mittelbaus. Der Barockflügel versteht sich hierbei als Teil des Gebäudeensembles Rathaus Schloss Geyerswörth.

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von MIttelfranken, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).