AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Fachliche Betreuung der Offenland-Biotopkartierung 2026 - 2028
Stammdaten
- Auftraggeber
- LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg, Karlsruhe
- Veröffentlicht
- 07.03.2026
- Notice-Typ
- dir-awa-pre
- Verfahrensart
- neg-wo-call
- CPV-Code
- 90700000
- Branche
- Umwelt
- Auftragswert (geschätzt)
- 739.496 €
- Rechtsgrundlage
- 32014L0024
Beschreibung
Gegenstand der zu erbringenden Leistung ist die fachliche Betreuung der Offenland-Biotopkartierung 2026-2028. Im Rahmen der FFH-Berichtspflicht werden in den nächsten Jahren umfangreiche Daten zum Vorkommen und zur Verbreitung der FFH-Lebensraumtypen (LRT) in Baden-Württemberg benötigt. Da es sich bei einem Großteil der LRT zugleich um gesetzlich geschützte Biotope nach § 30 BNatSchG handelt, wird eine Verknüpfung der beiden Erhebungen durchgeführt. Die LUBW als Auftraggeber ist verantwortlich für die Durchführung der Biotopkartierung. Extern beauftragte Kartierende müssen folgendes erfassen: Kartierung der gesetzlich geschützten Biotope, in den kartierten Biotopen Abschätzung der Flächenanteile der FFH-Lebensraumtypen, flächenscharfe Erfassung der LRT 6510 "Magere Flachland-Mähwiesen" und 6520 "Berg-Mähwiesen" in Erfassungseinheiten mit A, B, C Bewertung nach Managementplan-Handbuch inkl. Anhang XIV, stichprobenartige Erhebung des LRT 3260 "Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion" Die Arbeiten zur Einführung und Betreuung der Kartierenden sollen vom Auftraggeber an einen Auftragnehmer, ein sogenanntes Betreuungsbüro vergeben werden.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 16.03.2026
- Ende
- 31.12.2029
VEAT — Direktvergabe-Ankündigung
- Veröffentlichung
- 07.03.2026
- Stillhaltefrist (10 Tage)
- läuft bis 17.03.2026 — abgelaufen
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.