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Sicherheits-, Pförtner- und Revierdienste
Fachhochschule Aachen · Aachen · Nordrhein-Westfalen · Körperschaft des öffentlichen Rechts (Land)
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Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenSicherheitsdienste, Pförtnerdienste sowie Revierdienste LOS 1 - AC🏆 Sitec Dienstleistung GmbH · Kerpen
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Los 2 VergebenSicherheitsdienste, Pförtnerdienste sowie Revierdienste LOS 2 - JÜL🏆 Sitec Dienstleistung GmbH · Kerpen
- Sitec Dienstleistung GmbH · Kerpen
Bieter-Übersicht: 10 Angebote eingegangen, davon 1 Auftragnehmer namentlich publiziert: Sitec Dienstleistung GmbH. Die übrigen 9 Angebote stammen von unterlegenen Bietern — diese werden in deutschen Vergabeergebnissen üblicherweise nicht namentlich genannt.
Beschreibung
Im Rahmen dieses Verfahrens soll ein Vertragspartner ermittelt werden, der die "Sicherheitsdienste, Pförtnerdienste sowie Revierdienste" an der FH Aachen übernimmt. Ziel im Rahmen der Ausschreibung ist die Auswahl eines geeigneten Unternehmens mit: - ausreichenden und qualifizierten Personalressourcen zur Erbringung der geforderten Dienstleistung. - hinreichender, finanzieller Leistungsfähigkeit zur Sicherstellung des geforderten Leistungsumfangs während der Vertragslaufzeit. - der zur Durchführung der Dienstleistungen erforderlichen Zuverlässigkeit und Qualität.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 55 Pkt.
Das Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält die Höchstpunktzahl: Alle anderen Angebote erhalten Punkte im Verhältnis des Angebotspreises zum niedrigsten Preis nach folgender Berechnung: Punkte = niedriegster Preis / zu wertender Preis * 55 Punkte Die Berechnung der Punktzahl erfolgt mit 2 Nachkommastellen (kaufmännisch ge-rundet).
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Preis 45 Pkt.Qualität
Angebote mit einer ausführlichen Beschreibung des "Qualitätsmanagement-Konzeptes", die die beigefügten Erläuterungen ("Beschreibung der Eignungs- und Zuschlagskriterien") erfüllen, erhalten die Höchstpunktzahl: Alle anderen Angebote erhalten je nach Bewertung der Beschreibung entsprechend weniger Punkte. Angebote, die weniger als 9 Punkte für die Bewertung des "Qualitätsmanagement-Konzeptes" erhalten, werden von der Bewertung ausgeschlossen. Die abgegebene Beschreibung wird bei Zuschlagserteilung zum Vertragsbestand-teil.
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Preis 55 Pkt.
Das Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält die Höchstpunktzahl: Alle anderen Angebote erhalten Punkte im Verhältnis des Angebotspreises zum niedrigsten Preis nach folgender Berechnung: Punkte = niedriegster Preis / zu wertender Preis * 55 Punkte Die Berechnung der Punktzahl erfolgt mit 2 Nachkommastellen (kaufmännisch ge-rundet).
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Konzept 45 Pkt.Qualität
Angebote mit einer ausführlichen Beschreibung des "Qualitätsmanagement-Konzeptes", die die beigefügten Erläuterungen ("Beschreibung der Eignungs- und Zuschlagskriterien") erfüllen, erhal-ten die Höchstpunktzahl: Alle anderen Angebote erhalten je nach Bewertung der Beschreibung entsprechend weniger Punkte. Angebote, die weniger als 9 Punkte für die Bewertung des "Qualitätsmanagement-Konzeptes" erhalten, werden von der Bewertung ausgeschlossen. Die abgegebene Beschreibung wird bei Zuschlagserteilung zum Vertragsbestand-teil.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 134 GWB Informations- und Wartepflicht 2. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote pro Los
Pro Los wurde nur ein Angebot abgegeben (von Sitec Dienstleistung GmbH). Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 122 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Sitec Dienstleistung GmbHZuschlagswert 4.000.000 €1 Veröffentlichung
- 26.02.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 808 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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