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Leistungen zur Herstellung barrierefreier Dokumente (Los 1)
Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI · Bonn · Nordrhein-Westfalen · Untere Bundesbehörde
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Es handelt sich um ein Verfahren mit insgesamt zwei (2) Losen. Die Lose werden aus systemtechnischen Gründen in den zwei der folgenden Vergabeverfahren (VV) ausgeschrieben. Los 1: Leistungen zur Herstellung barrierefreier Dokumente (Los 1) ZIB 14.08 - 9950/25/VV : 1 Los 2: Leistungen zur Herstellung barrierefreier Dokumente (Los 2) ZIB 14.08 - 9950/25/VV : 2 "Umwandlung bestehender Dokumente in barrierefreie Dokumente (Werkleistung), Herstellung neuer barrierefreier Dokumente (Werkleistung), Beratung (Dienstleistung)" Es erfolgt keine Los- und/oder Zuschlagslimitierung. Gegenstand der vorliegenden Vergabe ist Los 1. Für die zu erbringenden vertragsgegenständlichen Leistungen unter Los 1 wurde ein Schätzwert in Höhe von 5.250.000,00 Euro netto, bezogen auf den maximalen Vetragszeitraum von 4 Jahren ermittelt. Der Höchstwert entspricht dem Schätzwert.
Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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📄 Unterlagen
angepasste Vergabeunterlagen
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: IT & Digitalisierung
Das Wichtigste auf einen Blick
- Auftragsgegenstand sind Werkleistungen zur Herstellung barrierefreier Dokumente und Beratungsdienstleistungen.
- Es wird eine Rahmenvereinbarung für 2 + (2 x 1) Jahre angestrebt.
- Der geschätzte Wert der Ausschreibung beträgt 5.250.000 EUR.
- Die Leistungserbringung soll bundesweit erfolgen.
- Es handelt sich um ein offenes Vergabeverfahren mit Standardbekanntmachung.
Gesucht werden Dienstleistungen zur Herstellung barrierefreier Dokumente, sowohl durch Umwandlung bestehender als auch durch Erstellung neuer Dokumente, sowie Beratungsleistungen.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- ILO-Kernarbeitsnormen
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 100 %
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste bedingungsgemäße Angebot je Los erteilt. Die Ermittlung erfolgt auf der Grundlage des besten Preis-Leistungsverhältnisses. Vorliegend ergibt sich das beste Preis-Leistungsverhältnis aus dem geringsten Gesamtpreis inkl. der gesetzlichen (Einfuhr-)Umsatzsteuer und eventuell sonstigen von der Auftraggeberin zu tragende Kosten z. B. Zollgebühren sowie Skontoabzug bei Erfüllung der in den Vertragsunterlagen inkl. der Leistungsbeschreibung gestellten Mindestanforderungen. Der Gesamtpreis wird auf Basis der im Formular "Preisblatt" dargestellten Preissystematik ermittelt. Wenn mehrere Angebote, die für den Zuschlag in Frage kommen, denselben Gesamtpreis besitzen (Preisgleichheit), entscheidet das Beschaffungsamt des BMI im Wege des Auslosungsverfahrens über den Zuschlag. Das Auslosungsverfahren wird im Vieraugenprinzip durchgeführt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Gesamtjahresumsatz
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der Umsatz für die letzten drei Geschäftsjahre anzugeben. Der geforderte Mindestumsatz pro Geschäftsjahr beträgt für Los 1: 1.400.000,00 EUR Los 2: 1.400.000,00 EUR Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe im Angebot dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Ende der Angebotsfrist aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Wenn Sie für mehr als ein Los Angebote abgeben, beachten Sie bitte, dass in weiteren Losen die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nur dann gegeben ist, wenn ein Mindestumsatz in Höhe der Summe der Mindestumsätze je angebotenem Los erfüllt ist. Sofern der Bieter nicht im Angebotsformular im Textfeld "Anmerkungen des Bieters zum Angebot" eine Priorisierung seiner Angebote angibt, werden die Angebote in der numerischen Reihenfolge der Lose geprüft.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens je eine geeignete Referenz in Bezug auf die im Leistungsgegenstand beschriebenen Leistungen: • Umwandlung in barrierefreie Dokumente (siehe LB Nr. 3.1) • Neuerstellung barrierefreier Dokumente (siehe LB Nr. 3.2) • Beratungsleistungen zum Thema barrierefreie Dokumente (siehe LB Nr. 3.3) Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar. Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen: • Beschreibung der ausgeführten Leistungen, insbesondere Nennung der Ausgangs- & Zieldateiformate und der Beschreibung der Dokumentinhalte (Text, Tabellen Grafiken usw.), • Wert des Auftrages, • Zeitraum der Leistungserbringung, • Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten. Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen: • Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (gerechnet vom Datum der letzten Leistungserbringung im jeweiligen Referenzprojekt bis zum Tag der Auftragsbekanntmachung/Veröffentlichung). • Die genannten Referenzprojekte müssen grundsätzlich abgeschlossen sein. Ein nicht vollständig abgeschlossenes Referenzprojekt kann mit entsprechender Erläuterung benannt werden, wenn es mit seinem bereits abgeschlossenen Teil die Referenzanforderungen erfüllt. Sofern es sich um Referenzen handelt, die noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Leistungsstand anzugeben. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung dieser Referenz. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden. • Mindestens eine Referenz muss sich auf das Ausgangsdateiformat Word, Excel oder PowerPoint beziehen. • Mindestens eine Referenz muss sich auf eine der unter 2.1 und 2.2 der Leistungsbeschreibung beschriebenen Komplexitätsstufe II vergleichbare Komplexität beziehen. Für die Referenzen ist das Formular "Vordruck Referenzen" zu verwenden. Nutzen Sie das Formular sofern erforderlich bitte mehrfach. Es sind nur drei Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Ende der Angebotsfrist nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen. Das Beschaffungsamt des BMI behält sich darüber hinaus vor, die angegebenen Referenzen durch Rückfrage bei den in den Referenzen genannten Ansprechpersonen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe mit dem Angebot dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Ende der Angebotsfrist aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie, dass Sie sofern es Ihnen z. B. aus Geheimhaltungsgründen nicht möglich ist, den konkreten Auftragswert anzugeben, den Wert des Auftrags auch in Margen angeben können (bspw. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €).
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Durchschnittliche Personalstärke
Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit ist die durchschnittliche Anzahl an Beschäftigten pro Jahr in den letzten drei Geschäftsjahren in Vollzeitäquivalenten anzugeben. Reichen Sie hierzu bitte eine Eigenerklärung in Form einer selbsterstellten Liste ein. Die durchschnittliche Mindestanzahl pro Geschäftsjahr beträgt für Los 1: 15 Beschäftigte in Vollzeitäquivalenten Los 2: 15 Beschäftigte in Vollzeitäquivalenten Wenn Sie für mehr als ein Los Angebote abgeben, beachten Sie bitte, dass in weiteren Losen die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nur dann gegeben ist, wenn die Beschäftigtenanzahl in Höhe der Summe für die angebotenen Lose erfüllt ist. Sofern der Bieter nicht im Angebotsformular im Textfeld "Anmerkungen des Bieters zum Angebot" eine Priorisierung seiner Angebote angibt, werden die Angebote in der numerischen Reihenfolge der Lose geprüft. Im Falle von Bietergemeinschaften bzw. der Einbindung anderer Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 VgV, ist für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. für jedes eignungsverleihende Unternehmen eine Eigenerklärung in Form einer selbsterstellten Liste einzureichen, welche die jeweiligen Jahreswerte der letzten drei Geschäftsjahre für jedes Mitglied der Bieterkonstellation belegt. Die Summe muss die Mindestanzahl erreichen. Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe im Angebot dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Solche Anforderungen kommen wieder
Hier wurden Nachweise zu Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit verlangt. Für diese Ausschreibung ist die Frist vorbei — mit einem kostenlosen Suchprofil bekommen Sie vergleichbare Ausschreibungen am Tag der Veröffentlichung per E-Mail, statt sie Wochen später über eine Suchmaschine zu finden.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA. Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn zu richten. Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 5.250.000 €4 Veröffentlichungen
- Frist 28.05.2026 angepasste Vergabeunterlagen
- Frist 12.05.2026 angepasste Vergabeunterlagen
- Frist 27.04.2026 Original-Veröffentlichung
- Frist 27.04.2026 angepasste Vergabeunterlagen aktuell
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Wertung
Angebote werden geprüft
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen
Preiseinschätzung
Basierend auf 3.088 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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