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RV Entsorgung
StEB Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR · Köln · Nordrhein-Westfalen · Anstalt des öffentlichen Rechts (kommunal)
Angebote bis 10.09.2026, 11:00 Uhr (noch 17 Tage)
Beschreibung
Rahmenvereinbarung zur Entsorgung von Bau-, Gewerbe- und gefährliche Abfällen bei den StEB Köln
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Entsorgung & Recycling
Das Wichtigste auf einen Blick
- Rahmenvereinbarung für die Entsorgung von Bau-, Gewerbe- und gefährlichen Abfällen.
- Auftraggeber sind die Stadtentwässerungsbetriebe Köln (StEB).
- Erfüllungsort ist Köln.
- Es handelt sich um ein offenes Vergabeverfahren für Dienstleistungen.
Gesucht wird eine Rahmenvereinbarung für die Entsorgung von Bau-, Gewerbe- und gefährlichen Abfällen für die StEB Köln.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Verschmutzungsvermeidung
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 100 %
Der Zuschlag wird auf Basis des günstigsten Preises erteilt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Berufsregister
Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung: Ist der Bieter/Bewerber zur Eintragung in ein Handels- bzw. Berufsregister oder der Handwerksrolle seines Sitzes oder Wohnsitzes verpflichtet, hat er dies mit Abgabe seines Angebots/Teilnahmeantrags zu erklären. Diese Erklärung kann er in dem Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vornehmen. Falls das Angebot/der Teilnahmeantrag des Bieters/Bewerbers in die engere Wahl kommt, hat er auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle seine Eintragung in dem entsprechenden Register nachzuweisen. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten sind die vorgenannten Erklärungen und Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Betriebshaftpflichtversicherung (1)Der Bieter hat den Bestand einer für die gesamte Vertragslaufzeit gültigen Betriebshaftpflichtversicherung nachzuweisen. Je Schadensfall ist eine Mindestdeckung in Höhe von 2.000.000,00 € für Personen- und Sachschäden nachzuweisen. Der Nachweis ist durch eine schriftliche Bestätigung des Versicherungsträgers zu erbringen. Die zweifache Maximierung der Deckungssumme je Versicherungsjahr ist ausreichend. Weiterhin reicht es aus, dass die Versicherung zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe besteht und entsprechende Lauf-zeitverlängerung bei Nichtkündigung einer Partei vorsieht (2)Besteht zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe kein entsprechender Versicherungsver-trag, kann der Bieter den Nachweis durch eine eigens formulierte Eigenerklärung er-bringen, in der er sich verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung einen Betriebshaft-pflichtversicherungsvertrag mit der vorgenannten Mindestdeckungssumme und mit Gül-tigkeit für die gesamte Vertragslaufzeit abzuschließen. (3)Der Eigenerklärung gem. Abs. 2 ist eine schriftliche Bestätigung des Versicherungs-partners beizufügen, aus der hervorgeht, dass der Bieter in dem unter Abs. 1 genannten Umfang versicherbar ist. Nachweis ist mit dem Angebot einzureichen
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Werkzeuge, Anlagen, technische Ausrüstung
Es ist eine Darstellung der Fahrzeugflotte in Form einer vom Bieter selbst erstellten Liste ein-zureichen. Es sind folgende Informationen anzugeben: Fahrzeuge, Einsatzzweck, technische Daten der Fahrzeuge und Anzahl. Nachweis ist mit dem Angebot einzureichen
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Umweltmanagement-Maßnahmen
Benennung von Entsorgungsanlage(n) und ggf. Zwischenlager mit Angabe der Adresse und Entsorgernummer für alle im LV angebotenen Abfall-Arten. Nachweis ist mit dem Angebot einzureichen.
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Umweltmanagement-Maßnahmen
Nachweis zur Nachhaltigkeit Der Bieter hat den Nachweis zu erbringen, dass er ein anerkanntes Umweltmanagementsys-tem gemäß ISO 14001, EMAS oder ein vergleichbares System betreibt. Falls kein formelles Umweltmanagementsystem vorliegt, kann stattdessen ein schriftliches Nachhaltigkeitskon-zept vorgelegt werden, das die Kriterien der oben genannten Umweltmanagementsysteme erfüllt. Nachweis ist mit dem Angebot einzureichen.
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Kontrolle durch Qualitätsprüfstellen
Nachweis Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG i.V.m. EfbV Der Bieter hat nachzuweisen, dass sämtliche Niederlassungen oder Betriebsstätten des Bie-ters, die im Rahmen der Auftragsausführung vertragsgegenständliche Entsorgungsleistungen durchführen, über eine jeweils gültige Zertifizierung als „Entsorgungsfachbetrieb“ gemäß § 56 KrWG i.V.m. der EfbV für die konkret ausgeschriebenen Abfallarten und Tätigkeiten verfügen. Mit dem Angebot ist für jede ausführende Niederlassung ein aktuelles Überwachungszertifikat nach § 56 (inklusive der zugehörigen Anlagen) vorzulegen. Der räumliche Geltungsbereich der Zertifizierung muss den Standort der jeweiligen Niederlassung sowie die geplante Leistungs-erbringung abdecken. Die Zertifizierung muss folgende abfallwirtschaftliche Tätigkeiten umfassen: (1) Sammeln (2) Befördern (3) Lagern (4) Verwerten (5) Beseitigen Die Zertifizierung muss die konkret im LV ausgeschriebenen Abfallarten und -schlüssel, um-fassen. Die Zertifizierung muss sich auf diejenige Niederlassung beziehen, die die jeweilige Leistung tatsächlich erbringen soll. Sie dürfen nicht älter als 18 Monate sein. Die Rückrechnung der 18 Monate bezieht sich auf den Submissionstermin. Sollen Teilleistungen von Nachunternehmer oder Mitglieder einer Bietergemeinschaft durchge-führt werden, so ist der Nachweis der entsprechenden EfB-Zertifizierung auch für diese Part-ner für die von ihnen übernommenen Arbeitsschritte vorzulegen. Nachweis ist mit dem Angebot einzureichen
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB) Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags nach § 135 Abs. 1 kann gem. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach Information der betroffenen Bieter und Bewerber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht werden. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, kann die Unwirksamkeit nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht werden.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier noch 17 Tage
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1 Veröffentlichung
- Frist 10.09.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Wertung
nach Ablauf der Angebotsfrist
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
Basierend auf 431 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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