AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 12.05.2026 08:51 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/fcf0c2ef-84bd-4a25-ad26-76d4fc5d51a3/

Rahmenvertrag für die Durchführung der Jahresabschlussprüfung gem. den Vorschriften des HGB für die Geschäftsjahre 2025 - 2028

Notice-ID: fcf0c2ef-84bd-4a25-ad26-76d4fc5d51a3 · Procedure-ID: 404abcef-a959-41e7-869b-c9d7753d0161

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Stammdaten

Auftraggeber
Goethe-Institut e.V. - Zentrale, München
Veröffentlicht
14.04.2025
Frist (Submission)
21.05.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
79000000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Der Goethe-Institut e.V. plant die Vergabe eines Rahmenvertrags zur Durchführung der Jahresabschlussprüfungen gemäß den Vorschriften des HGB für die Geschäftsjahre 2025 - 2028 für den Gesamtverein Goethe-Institut e.V. sowie jeweils für die Abrechnungskreise Öffentliche Mittel und Eigenmittel. Die Beauftragung erfolgt jährlich durch den Vorstand nach Bestellung durch die Mitgliederversammlung. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf eine Beauftragung kann daher aus dem Rahmenvertrag nicht abgeleitet werden. Eine detaillierte Beschreibung der Struktur des Goethe-Instituts und der geforderten Leistung ist der Anlage A "Leistungsbeschreibung" zu entnehmen.

Vertragslaufzeit

Periode
48 Monate

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
71 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).