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Neubau Güterverkehrszentrum / KV-Terminal InterFranken - Leistungen der Objektplanung Verkehrsanlagen, Leistungsphasen 1-7 gemäß §§ 45 ff. HOAI
Zweckverband Industrie-/ Gewerbepark InterFranken · Schillingsfürst · Bayern · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenNeubau Güterverkehrszentrum / KV-Terminal InterFranken - Leistungen der Objektplanung Verkehrsanlagen, Leistungsphasen 1-7 gemäß §§ 45 ff. HOAI🏆 Bietergemeinschaft: GAUFF GmbH & Co. Engineering KG / OBERMEYER Infrastruktur · Nürnberg
- Bietergemeinschaft: GAUFF GmbH & Co. Engineering KG / OBERMEYER Infrastruktur · Nürnberg
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Bieter-Übersicht: 3 Angebote eingegangen, 1 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
Beschreibung
Der Zweckverband Industrie-/ Gewerbepark InterFranken plant die Errichtung eines Güterverkehrszentrums / KV-Terminals in unmittelbarer Nachbarschaft zum Autobahnkreuz der BAB 6 und 7 - Feuchtwangen / Crailsheim. Konkret sind Gleisanlagen (Fläche ca. 39.000 m², gesamte Nutzlänge Aufstell- und Umfahrungsgleise (4 Gleise) ca. 2.850 m, gesamte Nutzlänge Ladegleise (5 Gleise) ca. 2.000 m), eine Umschlagfläche mit Lade- und Fahrspur (ca. 15.500 m²), ein Depot für Container (ca. 7.500 m²), eine Freifläche für Gefahrgut (ca. 16.000 m²), eine Vorstaufläche (ca. 8.600 m²), LKW-Stellplätze für 60 LKWs (ca. 5.500 m²), ein Betriebsgebäude (ca. 1.200 m²), ein Railport (ca. 10.500 m² zzgl. Frei- und Optionsfläche ca. 7.200 m²), Fahr- und Ladespur Sattelauflieger (ca. 5.300 m²) sowie eine erschließende Fahrspur (ca. 8.500 m²) angedacht. Als terminliche Meilensteine sind angedacht: - Planungsbeginn: Ende November 2024 - Baufertigstellung: 2030 (bei dieser Angabe handelt es sich um eine gewünschte Fertigstellung, die jedoch aufgrund der noch nicht näher festzulegenden Planfeststellungs- und Genehmigungsverfahren nicht verbindlich festgelegt werden kann). Die Kosten für die Maßnahme können zum aktuellen Zeitpunkt ebenfalls noch nicht prognostiziert werden, da es hierfür einer konkrete Planung bedarf. Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung die Leistungen der Objektplanung Verkehrsanlagen, Leistungsphasen 1-7 gem. §§ 45 ff. HOAI (stufenweise) zu beauftragen. Zunächst soll in einer ersten Beauftragungsstufe die Leistungsphasen 1-2 beauftragt werden. Die Leistungsphasen 3-7 werden anschließend in weiteren Beauftragungsstufen ebenfalls stufenwesie beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung mit weiteren Beauftragungsstufen oder Gesamtbeauftragung besteht nicht.
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📅 Laufzeit endet am 31.12.2030
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Personelle Besetzung - Gewichtung 45% 0 Pkt.Qualität
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Fachtechnische Lösungsansätze - Gewichtung 30% 0 Pkt.Qualität
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Gesamteindruck Konzept - Gewichtung 10% 0 Pkt.Qualität
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Honorarangebot - Gewichtung 15% 0 Pkt.Preis
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
— Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). — Bieter und Bewerber können die Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses feststellen lassen, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen die Informations- und Wartepflicht aus § 134 GWB verstoßen hat oder der Auftrag rechtswidrig ohne vorherige Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben wurde. Wurde der Bewerber / Bieter ohne Vorabinformation direkt durch den öffentlichen Auftraggeber informiert oder die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, muss er einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Tagen einlegen, selbst bei unterbliebener Information jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss (§ 135 Abs. 2, Abs. 1 GWB). Neben den vorgenannten Rechtsbehelfsfristen sind folgende Rügefristen zu beachten: — Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). — Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
2 Veröffentlichungen
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 156 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Bietergemeinschaft: GAUFF GmbH & Co. Engineering KG / OBERMEYER Infrastruktur1 Veröffentlichung
- 23.01.2025 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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Preiseinschätzung
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Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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