AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YDVY1X5RWKA7/documents) · Abgerufen am 23.09.2026 00:55 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/fd0be746-9eb3-4804-9bad-482dedb825a8/

Gesamtschule Osterfeld, Umgestaltung der Schulhöfe, Freianlagenplanung § 39 HOAI, LPH 1-9

Notice-ID: fd0be746-9eb3-4804-9bad-482dedb825a8 · Procedure-ID: 213bbddf-3edf-4d1e-ba24-c29111f31330

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Stammdaten

Auftraggeber
SBO Servicebetriebe Oberhausen - Eigenbetrieb der Stadt Oberhausen, Oberhausen
Veröffentlicht
18.04.2024
Frist (Submission)
23.05.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
320.820 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die Umgestaltung der drei Schulhöfe hat die Belange der Gesamtschule Osterfeld mit dem Alltag als Ganztags-Schule für die Jahrgänge 5-13 sowie die Bedarfe als Spiel- und Treffpunkt im Quartier zu vereinbaren. Der Auftrag wird stufenweise vergeben: 1 Stufe: LPH 1-3 2 Stufe: LPH 4-6, nach positiver Rückmeldung des Fördergebers 3 Stufe: LPH 7-9 Wertung der Angebote: 2/3 Eignung 1/3 Preis Mindestanforderung: Nachweis zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt/Ingenieur

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
89 DAYS

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland, Köln

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).