AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.04.2026 22:44 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/fd32b35f-b724-421e-bf20-26d1c62cefe6/

Wartung Werkbänke

Notice-ID: fd32b35f-b724-421e-bf20-26d1c62cefe6 · Procedure-ID: 14126700-a479-47ed-9126-418183ff4807

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Stammdaten

Auftraggeber
KFE Klinik Facility-Management Eppendorf GmbH, Hamburg
Veröffentlicht
24.03.2026
Frist (Submission)
07.05.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
39151200 — Möbel, Haushalts- und Reinigungsartikel
Branche
Gesundheitswesen & Medizintechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

- Das Rücksetzen der Wartungsmeldung an allen Werkbänken ist Hersteller unabhängig im Wartungseinzelpreis enthalten. - Ein Wartungsplan wird für alle Geräte vom Dienstleister geführt. Für die Wartung gelten folgende Vorschriften (EN 12469 / DIN 12950 Teil 10 / DIN 12980 / Reine Werkbank) Korrekturen an der Luftgeschwindigkeit sind Bestandteil der Wartung. Die Rohluftbestimmung wird gemessen und nicht berechnet. - Messungen erfolgen immer nach den aktuellsten gültigen Vorschriften/ Normen durch geschulte Service Techniker (DIN EN 12469, DIN 12980, DIN EN ISO 14644) - Generelle Durchführung einer DGUV V3 Prüfung bei jedem vor Ort Einsatz

Vertragslaufzeit

Beginn
13.07.2026
Ende
12.07.2030

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Hamburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).