AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/fd3336bb-3f3b-4043-9925-5bcb20d01990) · Abgerufen am 18.09.2026 04:13 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/fd3336bb-3f3b-4043-9925-5bcb20d01990/

Lieferung von Energieverteilungskabeln zur Verlegung in Trassen für die Errichtung des Netzanschlusses für das LKW-Schnellladenetz am Standort Krähenberge Süd

Notice-ID: fd3336bb-3f3b-4043-9925-5bcb20d01990 · Procedure-ID: 0ecf3365-50ff-401e-a0ba-481d7875f496

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadtwerke Burg Energienetze GmbH, Burg
Veröffentlicht
14.02.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
31321220 — Elektrische Ausrüstung
Branche
Energie & Umwelt
Zuschlagswert
443.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Die Vergabestelle – die swb-en – beabsichtigte durch die Ausschreibung im Wege eines offenen Verfahrens, den Abschluss eines Vertrags über die Lieferung von Energieverteilungskabeln nach DIN VDE 0276-620:2024-12 zur Verlegung in Trassen für die Errichtung des Netzanschlusses für das LKW-Schnellladenetz am Standort Krähenberge Süd. Für die weiteren Details wird auf das Dokument Liefervertrag inkl. seiner Anlagen verwiesen.

Vertragslaufzeit

Beginn
09.02.2026
Ende
15.07.2026

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Witthinrich GmbH
Vertragsabschluss
09.02.2026
Zuschlagsentscheidung
26.01.2026

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - 1., 2. und 3. Vergabekammer, Halle (Saale)

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).