Offenes Verfahren Frist abgelaufen Dienstleistungsauftrag Verkehr & Logistik EU-Oberschwelle KMU-geeignet

Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Landkreis Böblingen und der Stadt Stuttgart, Linienbündel BB04 Los 2 „Weil der Stadt“

Landkreis Böblingen · Böblingen · Baden-Württemberg

Beschreibung

Die öffentlichen Auftraggeber sind zuständige Aufgabenträger im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) nach § 8 Abs. 3 Satz 1 PBefG i. V. m. § 6 Abs. 1 des Gesetzes über die Planung, Organisation und Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs Baden-Württemberg (ÖPNVG BW). Die Auftraggeber sind gem. § 6 Abs. 3 ÖPNVG BW damit auch zuständige Behörde im Sinne der EU-Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 (VO 1370/2007). Der Landkreis und die Stadt Stuttgart sind damit für die Sicherstellung eines ausreichenden Verkehrsangebots in ihrem Wirkungskreis zuständig (§ 8 Abs. 3 PBefG). Nachdem die aktuelle Verkehrsbedienung im Linienbündel 4 zum 31.12.2025 endet, war die Verkehrsleistung ab dem 01.01.2026 zu gewährleisten, mithin neu auszuschreiben. Zur Vergabe kommen die Busverkehrsleistungen auf den nachfolgenden aufgelisteten VVS-Linien: -665 Weil der Stadt Bahnhof - Weil der Stadt Blammerberg - Weil der Stadt Bahnhof (-Gymnasium)) -X74 Weil der Stadt - Magstadt - Universität Es handelt sich ausschließlich um Linienverkehre die nach § 42 PBefG genehmigt werden sollen. Der Auftragnehmer hat den vorgegebenen Fahrplan zu erfüllen; dieser ist in Anhang LB.1 beigefügt. Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD). Die Einhaltung der Mindestziele ist auftraggeberbezogen zu gewährleisten. Es ist mindestens ein emissionsfreies Fahrzeug einzusetzen.

KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: Verkehr & Logistik

Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) mit Kraftfahrzeugen für die Linienbündel BB04 Los 2 „Weil der Stadt“ im Landkreis Böblingen und der Stadt Stuttgart.

Der Auftragnehmer muss den vorgegebenen Fahrplan erfüllen und mindestens ein emissionsfreies Fahrzeug einsetzen. Die Vergabe erfolgt als offenes Verfahren.

Weitere Eignungskriterien: Details in der vollständigen Analyse.

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Hinweis: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de.

Preiseinschätzung

Basierend auf 171 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 2.005.136 €
Median 3.372.672 €
Oberes Quartil 12.792.830 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Verfahrensverlauf

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Vergabeergebnis

    Auftrag wurde zugeschlagen

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Stammdaten
Angebotsfrist 18.09.2025 (abgelaufen)
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Mittel
Auftraggeber Landkreis Böblingen
Standort Böblingen, Baden-Württemberg
Veröffentlicht 16.07.2025
CPV-Code 60112000
Transportdienste (Was ist das?)
Laufzeit 01.01.2026 – 31.12.2033
Bindefrist (?) 56 Tage

Ø Bieter in der Branche 4.1

Historischer Durchschnitt aus 332.041 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 83%

Anteil der erfassten Verfahren in Verkehr & Logistik mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 11.555 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 53 Tage
Schätzwert-Abweichung -13%
KMU-Bieteranteil 45%

Preis-Kalkulator

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Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Landkreis Böblingen. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Datenquelle: oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI)