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A + B Peine Lieferung und Einführung einer abfallwirtschaftlichen Branchen-Software
Abfallwirtschafts- und Beschäftigungsbetriebe Landkreis Peine · Peine · Niedersachsen
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Beschreibung
Lieferung und dauerhafte Betriebsbereitschaft einer abfallwirtschaftlichen Branchensoftware
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: IT & Digitalisierung
Gesucht wird die Lieferung und der dauerhafte Betrieb einer abfallwirtschaftlichen Branchensoftware.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
Mindestens 3 Bewerber
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eignungsanforderung
Als Anlage ist ein aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe des Landes, in dem der Bewerber ansässig ist, beizufügen.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Eignungsanforderung
Angaben für 2023, 2024 und 2025 (ggf. vorläufig) und Mittelwert 2023-2025
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Eignungsanforderung
Angaben für 2023, 2024 und 2025 (ggf. vorläufig) und Mittelwert 2023-2025 über sämtliche Umsätze, die mit der Lieferung und/oder Lizensierung abfallwirtschaftlicher Software bzw. vergleichbaren Dienstleistungen erzielt wurden.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
-
Eignungsanforderung
Als Anlage ist eine eigene Darstellung, Broschüre o. Ä. beizufügen, aus welcher Angaben zum Unternehmen, zur Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit) sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung hervorgehen.
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Referenzen (vergleichbare Lieferungen)
Angabe von mindestens fünf Kunden (öffentliche-rechtliche Entsorgungsträger oder beauftragte Gesellschaften, welche Kundenbetreuung und Gebühreneinzug durchführen), an welche der Bewerber solche Softwareprodukte geliefert hat und für welche er aktuell Lizenzentgelte erhält.
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Referenzen (vergleichbare Bauleistungen)
Für folgende Einzelpunkte ist jeweils mindestens ein Referenzkunde zu benennen. Die Referenzen dürfen nicht älter als fünf Jahre sein. a) Kundenverwaltung, Objektverwaltung, Behälterverwaltung b) Tourenplanung Regelabfuhr, c) mit Identsystem: Behälterdienst, Leerungsdatenverwaltung, Entsorgungsmeldungen d) Mobilgeräte-Apps für Sperrmüll e) Waagesoftware f) Gebührenabrechnung g) Kundenportal
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
-
Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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2 Veröffentlichungen
- 02.06.2026 Auch in TED EU publiziert
- 29.05.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Basierend auf 311 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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