Offenes Verfahren Dienstleistungsauftrag EU-Oberschwelle

Rahmenvereinbarung Customizing One Identity

Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste · Radebeul · Sachsen

Beschreibung

Abschluss einer Rahmenvereinbarung für den Abruf von Unterstützungsleistungen zur Anpassung von One Identity im Rahmen seiner Verwendung als IAM-System zur Identitäts- und Zugriffsverwaltung

KI-Eignungsanalyse

Diese Ausschreibung wird gerade von unserer KI analysiert. Die Branchenzuordnung, Schwierigkeitseinschätzung und Eignungsauswertung sind in Kürze verfügbar.

Preiseinschätzung

Basierend auf 146 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 266.920 €
Median 592.900 €
Oberes Quartil 1.234.073 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Ähnliche Ausschreibungen

📬

Ähnliche Ausschreibungen per E-Mail

Erhalten Sie automatisch passende Aufträge — bevor Ihre Wettbewerber davon erfahren.

Oder personalisiertes Suchprofil einrichten →

Stammdaten
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Standort Radebeul, Sachsen
Veröffentlicht 16.04.2026
CPV-Code 72260000
IT-Dienstleistungen (Was ist das?)
Erfüllungsort Radebeul
Laufzeit 01.07.2026 – 30.06.2029
Bindefrist (?) 75 Tage

Ø Bieter in der Branche 7.2

Historischer Durchschnitt aus 49.194 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Markt-Insights

Schätzwert-Abweichung -6%
KMU-Bieteranteil 31%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Sachsen
Preis-Kalkulator freischalten →

Alert für ähnliche Ausschreibungen
CSV Export →

Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Leipzig

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Datenquelle: oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI)