AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/fd7772cd-3ea7-43f9-813b-63ada3af6e63) · Abgerufen am 14.08.2026 17:41 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/fd7772cd-3ea7-43f9-813b-63ada3af6e63/

Rahmenvereinbarung zur Digitalisierung des Postausgangs für die Jobcenter u. Sozialbereiche d. kreisangehörigen Städte/Gemeinden, für den Fachbereich Soziales u. weitere Fachbereiche d. Kreisverwaltun

Notice-ID: fd7772cd-3ea7-43f9-813b-63ada3af6e63 · Procedure-ID: b7cebbbe-7baf-4298-b164-0817fd63783f

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Stammdaten

Auftraggeber
Kreis Borken - Fachdienst 10, Borken
Veröffentlicht
28.07.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
60160000 — Transportdienste
Branche
IT & Digitalisierung
Auftragsvolumen (Rahmen)
1.060.000 €
Rahmen-Maximum
530.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Rahmenvereinbarung zur Digitalisierung des Postausgangs für die Jobcenter und Sozialbereiche (SGB II, SGB XII, künftig auch AsylbL) der kreisangehörigen Städte und Gemeinden, für den Fachbereich Soziales der Kreisverwaltung sowie pilotweise für einzelne weitere Bereiche der Kreisverwaltung ab 01.03.2025

Vertragslaufzeit

Periode
2 Jahre
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Vergabe-Status

Auftragnehmer
MDS GmbH
Vertragsabschluss
13.01.2025
Zuschlagsentscheidung
06.11.2024

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).