AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 12.07.2026 21:36 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/fdaadfb0-840a-42cc-aea1-bc3527f4db6a/

Kreisverwaltung des Landkreises Darmstadt-Dieburg -B 38 Ortsumgehung Groß-Bieberau- Planungsleistungen für die Maßnahme B38 Ortsumgehung Groß-Bieberau

Notice-ID: fdaadfb0-840a-42cc-aea1-bc3527f4db6a · Procedure-ID: 560407a6-32fb-47ae-87d9-15829f02e535

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Stammdaten

Auftraggeber
Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg, Fachbereich 310 Klimaschutz, Infrastruktur, Standortförderung, Darmstadt
Veröffentlicht
09.07.2026
Frist (Submission)
10.08.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Geschätzter Wert
1.314.800 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Ortsumgehung von Groß-Bieberau ist im Bundesverkehrswegeplan 2030 im vordringlichen Bedarf aufgeführt. Gegenwärtig führt die Ortsdurchfahrt der B 38 in Groß- Bieberau auf 2,2 km Länge durch die Stadtmitte. Nach der bereits erfolgten Linienbestätigung (Abschluss Leistungsphase 2 „Voruntersuchung“) durch das Bundesministerium für Verkehr (BMV) soll das Planungsprojekt nun weiter geplant werden gemäß den Leistungsphasen 3 bis 5 HOAI.

Vertragslaufzeit

Periode
60 Monate

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Darmstadt

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).