AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Rahmenvertrag Kanal TV-Inspektion
Stammdaten
- Auftraggeber
- Stadt Ibbenbüren, Ibbenbüren
- Veröffentlicht
- 22.11.2024
- Frist (Submission)
- 22.01.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 90491000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
- Branche
- Entsorgung & Recycling
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Das öffentliche Kanalnetz der Stadt Ibbenbüren umfasst eine Gesamtlänge von ca. 490 km Freigefällekanal. Die im Zuge dieser Ausschreibung auszuführenden Arbeiten beinhalten die Reinigung und Inspektion von Teilen der öffentlichen Kanalisation sowie von Hausanschlüssen. Die zu untersuchenden Haltungen sind in der Regel nicht zusammenhängend und werden punktuell und dementsprechend örtlich begrenzt beauftragt. Die Leistungen werden jeweils als Einzelauftrag beauftragt. Der im Leistungsverzeichnis aufgeführte Leistungsumfang ist nicht "an einem Stück" auszuführen. Es können punktuelle Untersuchungen je Arbeitsauftrag abzuarbeiten sein oder ein zusammenhändender Bereich z.B. innerhalb eines Straßenzuges. Die jeweiligen Arbeitsaufträge sind zeitlich unabhängig von einander. Es besteht kein Anspruch auf direkte Folgeaufträge. Im Rahmen dieser Ausschreibung sollen auch private Anschlussleitungen im öffentlichen Verkehrsraum untersucht werden. Über die Lage und den Verlauf der Anschlussleitungen existieren keine flächendeckenden Bestandsdaten, weshalb diese im Rahmen der TV-Inspektion zu erfassen sind. Die Leitungen im öffentlichen Bereich sind anhand einer 3-dimensionalen Lage- und Verlaufsmessung in XYZ-Richtung zu erfassen.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 10.03.2025
- Ende
- 31.12.2026
- Verlängerungsoption
- bis zu 1× verlängerbar
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 6 Wochen
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 22.01.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Westfalen, Münster
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.