AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 23.05.2026 06:19 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/fdc36c3b-acab-4d87-842b-d8afe5abfa3f/

Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen für die Stadt Wuppertal

Notice-ID: fdc36c3b-acab-4d87-842b-d8afe5abfa3f · Procedure-ID: 1a47d879-5429-4c36-bdbb-064584e8c6f5

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Wuppertal, Wuppertal
Veröffentlicht
18.03.2025
Frist (Submission)
28.04.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
79710000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

In der ehemaligen Bundesbahndirektion am Döppersberg in Wuppertal entsteht ein neues städtisches Dienstleistungszentrum. Das neue Verwaltungsgebäude bündelt wichtige Anlaufstellen, sodass Bürgerinnen und Bürger der Stadt Wuppertal zukünftig die publikumsstarken Ämter wie Einwohnermeldeamt, Straßenverkehrsamt, Jugendamt und Sozialamt, Teile des Jobcenters sowie die Bergische Universität Wuppertal unter einem Dach finden können. Hierfür sind Sicherheitsdienstleistungen zu vergeben. Die auszuschreibende Dienstleistung beinhaltet die Zugangssteuerung, eine Lotsenfunktion innerhalb des Gebäudes sowie die Standortsicherung und -bewachung während der Öffnungszeiten (Sicherheitsdienstleistungen).

Vertragslaufzeit

Beginn
15.06.2025
Ende
14.06.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Nachprüfungsstelle, Köln

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).