AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 13.07.2026 20:32 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/fdd7cf6b-ac6e-4bce-b177-1655ab37d8e0/

Rahmenvereinbarung über Unterstützungsleistungen im Geschäftsbereich „Datacenter“ (DC) DL im Bereich von Netzwerk-Aufgaben

Notice-ID: fdd7cf6b-ac6e-4bce-b177-1655ab37d8e0 · Procedure-ID: 62440d82-de3d-41d4-b50a-78ef1dd19f41

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Stammdaten

Auftraggeber
BG-Phoenics GmbH, Hannover
Veröffentlicht
07.11.2025
Frist (Submission)
08.12.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
72000000 — IT-Dienstleistungen
Branche
IT & Digitalisierung
Geschätztes Rahmen-Volumen
800.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gegenstand der Vergabe ist der Abschluss eines Rahmenvertrags im Geschäftsbereich „Datacenter" im Bereich Unterstützungsleistungen im Bereich Netzwerkaufgaben Leistungszeitraum: 01.01.2026 bis 31.12.2029 Ausgeschrieben werden insgesamt 2 Rollen Rolle 1 Unterstützung Standorte 350 Personenstunden im Jahr Auf 4 Jahre = 1400 Std. Die Leistungen sind zu ca. 100 % vor Ort (München) zu erbringen Rolle 2 Unterstützung Cisco ACI 350 Personenstunden im Jahr Auf 4 Jahre = 1400 Std. Die Leistungen sind zu ca. 70 remote und 30 % vor Ort (München) zu erbringen Die Leistungsabrufe werden jährlich vorgenommen und orientieren sich an den Vorgaben des öffentlichen Haushalts. Mindestabnahmen werden nicht zugesagt

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
30 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).