AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Rahmenvereinbarung: Tiefbau, Rohrbau, zerstörungsfreie Werkstoffprüfung für Wasserstoffleitungen (mosaHYc)
Stammdaten
- Auftraggeber
- Creos Deutschland Wasserstoff GmbH, Homburg
- Veröffentlicht
- 21.01.2026
- Notice-Typ
- Vergabeergebnis
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 45231200 — Bauleistungen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Geschätztes Rahmen-Volumen
- 4.639.000 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung i.S.v. § 4a EU VOB/A mit einem Unternehmen (Rahmenvertragspartner) über Bauleistungen für die Leitung 1/3 Fenne - Fürstenhausen - Carling (F) und die Leitung 2 Perl - Besch. Nach derzeitiger Planung kann es sich sowohl um Umwidmungen als auch um Neubau handeln. Im Rahmen des grenzüberschreitenden Wasserstoffprojekts "mosaHYc" sind auf deutschem Gebiet die Umwidmung bestehender Rohrleitungen sowie deren gezielte Erweiterung und der Neubau von Leitungsteilstücken vorgesehen. Ziel ist die Anbindung mehrerer Elektrolyseure an das zukünftige Wasserstoffnetz in den Regionen Saarland (DE) und Moselle (FR). Gegenstand der als Rahmenvereinbarung ausgeschriebenen Bauleistungen sind Tief- und Rohrbauarbeiten einschließlich zerstörungsfreier Werkstoffprüfung (ZfP) zur Umstellung bestehender Leitungen auf Wasserstoff (geplant: Umwidmung von insg. ca. 22,6 km Rohrleitungen) sowie zur Errichtung neuer Trassenabschnitte (geplant: Neubau von insg. ca. 5 km Rohrleitungen) zur Bildung eines zusammenhängenden Wasserstoffnetzes.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 06.10.2025
- Ende
- 31.12.2028
- Verlängerungsoption
- bis zu 3× verlängerbar
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Verfahren beendet ohne Vergabe: Bedarf hat sich geändert
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammern des Bundes, Geschäftsstelle, Bonn
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.