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Lieferung von Ökostrom an 214 städtische Abnahmestellen ab 2027
Stadt Castrop-Rauxel · Castrop-Rauxel · Nordrhein-Westfalen · Kommunaler Auftraggeber
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Beschreibung
Die Stadt Castrop-Rauxel (nachfolgend "Auftraggeberin" genannt) schreibt die Lieferung von elektrischer Energie mit Lieferbeginn ab dem 01.01.2027 für eine Laufzeit von zwei Jahren in einem offenen Verfahren europaweit aus. Der Vertrag kann zwei Mal um jeweils ein weiteres Jahr verlängert werden. Der zu liefernde Strom soll nachweislich zu 100 % aus erneuerbaren Energiequellen stammen. Mit Zuschlagserteilung kommt mit dem auf Grund dieser Ausschreibung erfolgreich berücksichtigtem Bieter (nachfolgend auch "Auftragnehmer" genannt) und der Auftraggeberin ein Liefervertrag über die Versorgung mit Strom gemäß dem Muster-Stromliefervertrag (Leistungsbeschreibung Anlage 4 v2) zustande. Die Versorgung umfasst die Lieferung von Strom einschließlich Netznutzung, Messtellenbetrieb und sämtliche damit unmittelbar verbundenen Tätigkeiten im Rahmen eines "All-Inclusive-Vertrages". Ziel des Vertrages ist eine sichere Versorgung zu wirtschaftlichen Bedingungen. Neben der Lieferung von Strom hat der Auftragnehmer Energieberatungsleistungen gemäß Ziffer 6 der Leistungsbeschreibung zu erbringen.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Energie & Umwelt
Das Wichtigste auf einen Blick
- Ausschreibung betrifft die Lieferung von 100% Ökostrom an 214 städtische Abnahmestellen.
- Vertragslaufzeit beträgt zwei Jahre ab 01.01.2027 mit zwei einjährigen Verlängerungsoptionen.
- Der geschätzte Auftragswert liegt bei 5.037.000 EUR.
- Der Vertrag beinhaltet Stromlieferung, Netznutzung, Messstellenbetrieb und Energieberatungsleistungen.
- Es handelt sich um ein offenes, europaweites Vergabeverfahren.
Die Stadt Castrop-Rauxel schreibt die Lieferung von 100% Ökostrom für 214 Abnahmestellen ab 2027 für zwei Jahre aus, mit zwei einjährigen Verlängerungsoptionen.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Klimaschutz
„Heute habe ich mein Vergabeverfahren in den Stand vor Angebotsabgabe zurückversetzt. Bei der Auswertung der Angebote ist aufgefallen, dass die Leistungsbeschreibung teilweise fehlerhaft und teilweise lückenhaft war, sodass kein klares Bild vom Auftragsgegenstand vermittelt wurde und folglich eine Vergleichbarkeit der Angebote ggf. nicht mehr gegeben war (vgl. § 31 Abs. 1 VgV). Ich erachte die Änderungsnotwendigkeit für so gewichtig, dass ein Zuschlag ohne die Änderung der Verdingungsunterlagen nicht möglich ist. Gleichzeitig erachte ich die vollständige Verfahrensaufhebung als nicht notwendig. Ich habe meine Leistungsbeschreibung und deren Anlagen daher aktualisiert. Im Einzelnen: - Ich habe klargestellt, dass die Anzahl von Wechselprozessen nicht kalkulierbar ist (bisher ca. 70 jährlich), jedoch jeder Wechselprozess ohne Mehrkosten durch den Anbieter durchzuführen ist. - In meine Abnahmestellenübersicht (Anlage 2 v2) habe Informationen, an welchen Zählpunkten bereits intelligente Messysteme verbaut sind sowie die Standartlastprofile (SLP) aufgenommen. - Nach nochmaliger Prüfung der SLPs habe ich die Formel zur Ermittlung der spezifischen Börsenpreisanteile geändert auf (0,75 x Base + 0,25 x Peak) / 10 Ct/kWh. [Zuvor (0,8 x Base + 0,2 x Peak) / 10 Ct/kWh] - Weil sich die Verfahrensfristen verschoben haben, habe ich die Preisfixierungstermine für das Lieferjahr 2027 geändert auf Freitag 07.08.2026 und Freitag 27.11.2026 - Die Anforderungen für die Berücksichtigung von Energy-Sharing-Modellen habe ich präzisiert und meinen Projektfahrplan aufgenommen. Zudem habe ich im Vertrag unter § 9 die Klausel zu Vertragsstrafen um den Fall erweitert, wenn der Auftragnehmer eine zugesagte Umsetzung von Energy-Sharing-Modellen eigenverschuldet nicht umsetzt.“
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Reaktionszeit nach WichtigkeitQualität
Verpflichtet sich der Auftragnehmer dazu, dass bei Anfragen der Auftraggeberin eine Reaktionszeit von 24 Stunden (Montag bis Freitag, außer Feiertage) nicht überschritten wird, wird ein Zusatzpunkt angerechnet. Ohne diese Zusage wird kein Zusatzpunkt angerechnet.
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Energieberatung vor Ort nach WichtigkeitQualität
Der Auftragnehmer erklärt seine grundsätzliche Bereitschaft im Rahmen der gemäß Ziffer 6 der Leistungsbeschreibung zu leistenden Energieberatungen an Terminen in Castrop-Rauxel teilzunehmen, sofern diese Termine von der Auftraggeberin für erforderlich gehalten werden. Hierfür wird ein Zusatzpunkt angerechnet. Ohne diese Zusage wird kein Zusatzpunkt angerechnet.
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Einsatz des Förderbetrags nach WichtigkeitQualität
Gemäß Ziffer 2 der Leistungsbeschreibung hat der Auftragnehmer entsprechend der an den Auftraggeber gelieferten Strommenge einen Betrag von netto 0,2 Ct/kWh zur Förderung des Ausbaus von erneuerbaren Energien zu investieren. Verpflichtet sich der Auftragnehmer, dass der Förderbetrag im Stadtgebiet Castrop-Rauxel investiert wird, werden drei Zusatzpunkte angerechnet. Ohne diese Zusage wird kein Zusatzpunkt angerechnet.
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Persönlicher Ansprechpartner nach WichtigkeitQualität
Wenn der Auftragnehmer einen persönlichen Ansprechpartner samt Vertretung mit direkten Durchwahlen ohne Warteschlange benennt und somit einen reibungslosen telefonischen Kontakt ohne langwierige Warteschlangen und automatisierte Abfragen ermöglicht wird ein Zusatzpunkt angerechnet.
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Bereitstellung der Lastprofile nach WichtigkeitQualität
Stellt der Bieter dem Auftraggeber kostenfrei eine über das Internet erreichbare Plattform zum jederzeitigen Download oder auf Anforderung per E-Mail die Lastgänge für die Abnahmestellen mit registrierender Leistungsmessung (RLM) für das Lieferjahr innerhalb von 14 Tagen nach Ablauf des Lieferjahres zur Verfügung, wird ein Zusatzpunkt angerechnet. Stellt der Bieter die Lastgänge für die Abnahmestellen mit registrierender Leistungsmessung (RLM) nicht kostenfrei zur Verfügung, wird kein Zusatzpunkt angerechnet.
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Preis nach Wichtigkeit
Um das Beschaffungsrisiko zu mindern, werden die Arbeitspreise je Preisgruppe für die Energielieferung an verschiedenen Preisfixierungsterminen ermittelt. Dabei werden für das Lieferjahr 2027 und 2028 sowie für die möglichen Verlängerungsjahre 2029 und 2030 jeweils 2 Preisfixierungstermine im dem Lieferjahr vorausgehenden Kalenderjahr festgelegt. Dabei setzt sich der mit dem Auftragnehmer abzurechnende Arbeitspreis für die Energielieferung aus einem Preisaufschlag PA und einem Börsenpreisanteil BP zusammen. Der Arbeitspreis für Energielieferung AP ist somit: AP= BP+PA Ct/kWh Preisaufschlag Mit dem Preisaufschlag PA werden die mit der Stromlieferung verbundenen Dienstleistungen insbesondere für Strukturierung, Energiebeschaffung, Fahrplanmanagement, Bilanzkreismanagement, Portfoliomanagement, Kundenbetreuung und Abrechnung sowie die Marge des Anbieters abgegolten. Er ist im Preisblatt an den vorgesehenen Stellen einzutragen. Der Börsenpreisanteil BP ist der Mittelwert der zu den Preisfixierungsterminen ermittelten spezifischen Börsenpreisanteile. Der Börsenpreisanteil wird auf drei Stellen nach dem Komma gerundet. Die Ermittlung der spezifischen Börsenpreisanteile wird von der Auftraggeberin einheitlich für alle Bieter vorgegeben und errechnet sich nach folgender Formel: BP= [0,75*Base(LJ)+0,25*Peak(LJ)]/10 Ct/kWh Dabei bedeuten: Base(LJ): Abrechnungspreis des Jahreskontrakts "Baseload-Jahr" des Lieferjahres am jeweiligen Preisfixierungstermin in EUR/MWh Peak(LJ): Abrechnungspreis des Jahreskontrakts "Peakload-Jahr" des Lieferjahres am jeweiligen Preisfixierungstermin in EUR/MWh LJ: Lieferjahr Preisfixierungstermine Für das Lieferjahr 2027 werden folgende 2 Preisfixierungstermine vorgegeben: - Freitag 07.08.2026 - Freitag 27.11.2026 Für das Lieferjahr 2028 werden folgende 2 Preisfixierungstermine vorgegeben: - Freitag 21.05.2027 - Freitag 24.09.2027 Für das Lieferjahr 2029 werden folgende 2 Preisfixierungstermine vorgegeben: - Freitag 19.05.2028 - Freitag 22.09.2028 Für das Lieferjahr 2030 werden folgende 2 Preisfixierungstermine vorgegeben: - Freitag 18.05.2029 - Freitag 21.09.2029
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Berufsregister
a) Angaben zur Eintragung in das Berufsregister b) Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft c) Angaben über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen Nachweisführung: a) Eigenerklärung zur Eignung b) Eigenerklärung zur Eignung c) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und ggf. auf besondere Anforderung des Auftraggebers zur Bestätigung der Eigenerklärung entsprechende Nachweise
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Gesamtjahresumsatz
a) Angaben zum Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren b) Angaben zur Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung Nachweisführung: a) Eigenerklärung zur Eignung b) Eigenerklärung zur Eignung und ggf. auf besondere Anforderung des Auftraggebers zur Bestätigung der Eigenerklärung entsprechende Nachweise
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Spezifischer Jahresumsatz (Auftragsbereich)
In den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren muss ein Umsatz von mindestens im Durchschnitt 3.000.000,00 Euro im Stromvertrieb erwirtschaftet worden sein.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Lieferungen)
- Mindestens 3 Referenzen von vergleichbaren Kunden sind einzureichen. Auftraggeber und Ansprechpartner sind zu benennen. - Unter vergleichbare Kunden sind Einzelkunden oder ein Zusammenschluss von mehreren gemeinsam beschaffenden Kunden des Bieters zu verstehen, die innerhalb der letzten 3 Jahre mit dem Bieter einen Liefervertrag für Strom oder Erdgas abgeschlossen haben. - Dabei muss mindestens eine Referenz mit 30 oder mehr zu beliefernden Abnahmestellen mit Lieferbeginn spätestens zum 01.01.2025 abgeschlossen worden sein.
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Durchschnittliche Personalstärke
a) Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind b) Angaben zu Arbeitskräften Nachweisführung: a) Eigenerklärung zur Eignung b) Eigenerklärung zur Eignung und ggf. auf besondere Anforderung des Auftraggebers zur Bestätigung der Eigenerklärung entsprechende Nachweise
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2. genannten Frist gerügt werden, oder - Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden. Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Geschätzter Wert 5.037.000 €1 Veröffentlichung
- Frist 23.06.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Vergabeergebnis
Angebotsfrist läuft noch
0 Veröffentlichungen
Preiseinschätzung
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Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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