Generalzolldirektion Dresden, Neubau Dienstgebäude
KI Gesucht wird ein Dienstleister für die Koordination des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) für ein Neubauprojekt der Generalzolldirektion in Dresden.
Stadt Burghausen · Burghausen · Bayern · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
Angebote bis 23.11.2026, 12:00 Uhr (noch 19 Tage)
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Gegenstand des Verfahrens sind Leistungen der Objektplanung im Leistungsbild Freianlagen gemäß § 39 HOAI und im Leistungsbild Verkehrsanlagen gemäß § 47 HOAI für das Bauvorhaben Neustadtgestaltung.
Die verfahrensgegenständlichen Planungsleistungen betreffen die Freianlagen und Verkehrsanlagen im Zusammenhang mit der Neustadtgestaltung. Mit dem Vorhaben beabsichtigt die Stadt Burghausen eine umfassende Umgestaltung der sog. Neustadt Burghausens im Bereich der Straßenräume der Marktlerstraße, Robert-Koch-Straße, Pettenkoferstraße, Badhöringer Straße und angrenzender Bereiche.
Die genaue Lage der Örtlichkeiten ist den Vergabeunterlagen D.2.1 und D.2.2 zu entnehmen. Die Leistungen beziehen sich auf alle Freianlagen und Verkehrsanlagen innerhalb der wie folgt bezeichneten Gebiete (BA 2.2A; BA 2.2B; BA 2.2C; sämtliche diesen Bereichen zugeordneten und beauftragten Änderungsanträge). Die Liste der ausgeschriebenen Leistungen ist als Anlage 1.3 (Vergabeunterlage D02-D.23) beigefügt.
Der Auftraggeber hat im Jahr 2019 für das genannte Vorhaben bereits ein Planungsbüro zur Ausführung von Planungsleistungen beauftragt. Das derzeit noch tätige Planungsbüro wird die Planungsleistungen bis zum Abschluss der Leistungsphase 7 ausführen. Der hier ausgeschriebene Auftragnehmer wird damit beauftragt, im Rahmen der Leistungsstufe 0 die Leistungen des Vorauftragnehmers zum Zweck der Abnahme der Vorleistungen zu prüfen und daraufhin die Planungsleistungen der Leistungsphasen 8 und 9 übernehmen. Zudem übernimmt der AN (optional, soweit erforderlich) die Planungsleistungen bei Änderungen der Planung aufgrund Änderungen in der Ausführungsphase sowie Projektsteuerungsleistungen insbesondere zur Koordinierung und Kostensteuerung des Projekts.
Maßgeblich für die Kalkulation des Angebots und die zu erbringende Leistung ist das im Vertrag beschriebene Leistungsbild. Soweit der Vertrag auf die HOAI verweist, ist das in der HOAI beschriebene Leistungsbild jedoch nicht abschließend. Das vollständig
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Branche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
Gesucht werden Objektplanungsleistungen für Freianlagen und Verkehrsanlagen im Rahmen der Neustadtgestaltung Burghausen.
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EU-Recht
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
Fiktives Gesamtwertungshonorar (Preis): Die Wertung des Preises erfolgt auf Basis der Angaben des Bieters auf dem Angebotsblatt (Formblatt C.6.). Dabei hat der Bieter alle Angaben zu den geforderten Preisangaben zu machen. Gewertet wird der jeweilige fiktive Gesamtgrundhonorar (einschließlich Zuschlag und Nachlass) zzgl. des angebotenen Pauschalpreises für die Optionen. Hinsichtlich der genauen Wertungssystematik wird auf Vergabeunterlage A verwiesen. Die Entscheidung über den Bestbieter wird gemäß UfAB 2018 (https://www. cio. bund.de/SharedDocs/Publikationen/DE/IT-Beschaffung/ufab_2018_download.pdf? __blob=publicationFile) nach der erweiterten Richtwertmethode ermittelt. Der Wertung wird der fiktive Gesamtpreis, der sich aus dem Angebotsblatt ergibt, zu Grunde gelegt. Es erhält der Bieter den Zuschlag, der sich im definierten Schwankungsbereich von 8 % befindet und dessen Angebot aufgrund der durchgeführten Wertung der qualitativen Kriterien (Erfahrung des für den Auftrag vorgesehenen Personals auf Grundlage persönlicher Referenzen sowie konzeptionelle Fragen zur Auftragsausführung) die qualitativ beste Leistung verspricht. Die Ermittlung des Zuschlagsbieters erfolgt daher in drei (3) Schritten: (1) In einem ersten Schritt wird das Verhältnis von Preis und Leistung durch die Ermittlung einer Wertungskennzahl „Z“ nach folgender Formel bestimmt: Z = L (Leistungspunkte gem. qualitativer Wertung) / P (Preis) Die Wertungskennzahl wird in der Weise skaliert, dass eine ganze Zahl mit zwei (2) Nachkommastellen (gerundet) (Format: XX, XX) entsteht. Diese skalierte Wertungskennzahl Z wird der weiteren Wertung zu Grunde gelegt. (2) In einem zweiten Schritt wird beurteilt, welche Angebote maximal in einem Schwankungsbereich von 8 % von dem Angebot mit der besten Wertungskennzahl entfernt sind. Der Schwankungsbereich beginnt beim bestplatzierten Angebot und endet 8% unterhalb der Wertungskennzahl des bestplatzierten Angebotes. Der obere Wert und der untere Wert des Schwankungsbereiches werden ebenfalls gerundet auf zwei (2) Nachkommastellen der Wertung zu Grunde gelegt. (3) Aus der Teilmenge der Angebote, welche sich in dem Schwankungsbereich von 8% befinden, erhält das Angebot den Zuschlag, welches in der durchgeführten Wertung der qualitativen Zuschlagskriterien die höchste Leistungspunktzahl erreicht hat.
Wertung der Qualifikation und Erfahrung des eingesetzten Personals (Bauleiter und verantwortlicher Mitarbeiter Planung) anhand von je vier persönlichen Referenzen. Anhand der Referenzprojekte soll dargestellt werden, dass seitens der verantwortlichen Personen Erfahrung mit Objektplanungsleistungen für vergleichbare Projekte gegeben ist. Die Wertung erfolgt aufgrund der Angaben in den Formblättern C.3. und C.4. Hinsichtlich der genauen Wertungssystematik wird auf Ziffer 5.5.2.2. der Vergabeunterlage A verwiesen.Die Entscheidung über den Bestbieter wird gemäß UfAB 2018 (https://www. cio. bund.de/SharedDocs/Publikationen/DE/IT-Beschaffung/ufab_2018_download.pdf? __blob=publicationFile) nach der erweiterten Richtwertmethode ermittelt. Es erhält der Bieter den Zuschlag, der sich im definierten Schwankungsbereich von 8 % befindet und dessen Angebot aufgrund der durchgeführten Wertung der qualitativen Kriterien (Erfahrung des für den Auftrag vorgesehenen Personals auf Grundlage persönlicher Referenzen sowie konzeptionelle Fragen zur Auftragsausführung) die qualitativ beste Leistung verspricht. Die Ermittlung des Zuschlagsbieters erfolgt daher in drei (3) Schritten: (1) In einem ersten Schritt wird das Verhältnis von Preis und Leistung durch die Ermittlung einer Wertungskennzahl „Z“ nach folgender Formel bestimmt: Z = L (Leistungspunkte gem. qualitativer Wertung) / P (Preis) Die Wertungskennzahl wird in der Weise skaliert, dass eine ganze Zahl mit zwei (2) Nachkommastellen (gerundet) (Format: XX, XX) entsteht. Diese skalierte Wertungskennzahl Z wird der weiteren Wertung zu Grunde gelegt. (2) In einem zweiten Schritt wird beurteilt, welche Angebote maximal in einem Schwankungsbereich von 8 % von dem Angebot mit der besten Wertungskennzahl entfernt sind. Der Schwankungsbereich beginnt beim bestplatzierten Angebot und endet 8% unterhalb der Wertungskennzahl des bestplatzierten Angebotes. Der obere Wert und der untere Wert des Schwankungsbereiches werden ebenfalls gerundet auf zwei (2) Nachkommastellen der Wertung zu Grunde gelegt. (3) Aus der Teilmenge der Angebote, welche sich in dem Schwankungsbereich von 8% befinden, erhält das Angebot den Zuschlag, welches in der durchgeführten Wertung der qualitativen Zuschlagskriterien die höchste Leistungspunktzahl erreicht hat.
Die Entscheidung über den Bestbieter erfolgt auch auf der Grundlage der Beantwortung konzeptioneller Fragen zur Auftragsausführung. Die konzeptionellen Fragen sind durch den Bieter in Textform zu beantworten. Die textliche Darstellung ist mit dem Angebot fristgerecht ein-zureichen. Die Wertung erfolgt aufgrund der eingereichten drei (3) Konzeptdokumente. Hinsichtlich der genauen Wertungssystematik wird auf Ziffer 5.5.2.1 der Vergabeunterlage A verwiesen. Die Entscheidung über den Bestbieter wird gemäß UfAB 2018 (https://www. cio. bund.de/SharedDocs/Publikationen/DE/IT-Beschaffung/ufab_2018_download.pdf? __blob=publicationFile) nach der erweiterten Richtwertmethode ermittelt. Es erhält der Bieter den Zuschlag, der sich im definierten Schwankungsbereich von 8 % befindet und dessen Angebot aufgrund der durchgeführten Wertung der qualitativen Kriterien (Erfahrung des für den Auftrag vorgesehenen Personals auf Grundlage persönlicher Referenzen sowie konzeptionelle Fragen zur Auftragsausführung) die qualitativ beste Leistung verspricht. Die Ermittlung des Zuschlagsbieters erfolgt daher in drei (3) Schritten: (1) In einem ersten Schritt wird das Verhältnis von Preis und Leistung durch die Ermittlung einer Wertungskennzahl „Z“ nach folgender Formel bestimmt: Z = L (Leistungspunkte gem. qualitativer Wertung) / P (Preis) Die Wertungskennzahl wird in der Weise skaliert, dass eine ganze Zahl mit zwei (2) Nachkommastellen (gerundet) (Format: XX, XX) entsteht. Diese skalierte Wertungskennzahl Z wird der weiteren Wertung zu Grunde gelegt. (2) In einem zweiten Schritt wird beurteilt, welche Angebote maximal in einem Schwankungsbereich von 8 % von dem Angebot mit der besten Wertungskennzahl entfernt sind. Der Schwankungsbereich beginnt beim bestplatzierten Angebot und endet 8% unterhalb der Wertungskennzahl des bestplatzierten Angebotes. Der obere Wert und der untere Wert des Schwankungsbereiches werden ebenfalls gerundet auf zwei (2) Nachkommastellen der Wertung zu Grunde gelegt. (3) Aus der Teilmenge der Angebote, welche sich in dem Schwankungsbereich von 8% befinden, erhält das Angebot den Zuschlag, welches in der durchgeführten Wertung der qualitativen Zuschlagskriterien die höchste Leistungspunktzahl erreicht hat.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Mit dem Teilnahmeantrag sind die folgenden Unterlagen zum Nachweis der Eignung vorzulegen:
E) Eine Eigenerklärung zum Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen (zweifach maximiert, siehe unten):
muss den Teilnahmeantragsunterlagen beiliegen.
Die genannten Risiken werden in der jeweils genannten Höhe pro Schadensfall abgedeckt, wobei eine Versicherungsdeckung pro Versicherungsjahr jeweils bis zum zweifachen der oben genannten Deckungssummen erforderlich ist.
Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis für die Bewerbergemeinschaft insgesamt oder für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beizubringen.
Der Auftraggeber behält sich die Nachforderung eines Nachweises gem. § 45 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 VgV (Versicherungsbestätigung) bzw. einer schriftlichen Erklärung des Versicherers zur Erhöhung der jeweiligen Versicherungsdeckung vor Zuschlagserteilung vor.
Mit dem Teilnahmeantrag sind die folgenden Unterlagen zum Nachweis der Eignung vorzulegen:
D) Im Fall einer Eignungsleihe (soweit zutreffen): Eigenerklärung zur Eignungsleihe, einschließlich Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers/sonstigen Dritten. Im Falle der Eignungsleihe (= Inanspruchnahme der Fachkunde oder Leistungsfähigkeit eines Unterauftragnehmers oder sonstigen Dritten) hat der Bewerber eine verbindliche Verpflichtungserklärung des jeweiligen Unternehmens vorzulegen, dass ihm die Mittel zur Verfügung stehen werden bzw. dass der Dritte die Leistung ausführen wird (§ 47 Abs. 1 VgV). (Formblatt B.4) Dabei ist der Name der erklärenden Person des Unterauftragnehmers/sonstigen Dritten im Rahmen der Eignungsleiheerklärung anzugeben. Jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, muss folgende Erklärungen vorlegen:
a) Erklärungen, dass die in §§ 123, 124 GWB bzw. die in § 21 AEntG, § 98c AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG, § 22 LkSG und § 14 BTTG genannten Ausschlusskriterien nicht vorliegen; bzw. Eigenerklärung für ausländische Bewerber, dass keine Ausschlusskriterien vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 123, 124 GWB bzw. § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG, § 22 LkSG und § 14 BTTG vergleichbar sind. Soweit Ausschlussgründe vorliegen, ist dies vom Unternehmen, dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll anzuzeigen. Auf Anforderung sind vom Unternehmen, dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll, die Unterlagen hinsichtlich der Maßnahmen vorzulegen, die der Bewerber zur Herstellung seiner Zuverlässigkeit vorgenommen hat (z. B. Unterlagen zur Selbstreinigung)
b) Nachweis der Eignung des Unternehmens, dessen Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, in Bezug auf die Eignungskriterien entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe. (Verwendung des entsprechenden Formblatts (soweit vorhanden) je nachdem, welche Eignung in Anspruch genommen werden soll). Auf § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV wird ausdrücklich hingewiesen.
c) Nimmt der Bewerber die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, kann der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bewerbers oder Bewerbers und des (jeweils) anderen Unternehmens entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen (§ 47 Abs. 3 VgV). Eine entsprechende Erklärung wird gefordert.
Mit dem Teilnahmeantrag sind die folgenden Unterlagen zum Nachweis der Eignung vorzulegen:
F) Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers für vergleichbare Dienstleistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren gem. Ziffer 5.1.9 der Auftragsbekanntmachung
Vergleichbar mit den verfahrensgegenständlichen Leistungen sind Objektplanungsleistungen in den Leistungsbildern Freianlagen und Verkehrsanlagen
Mit dem Teilnahmeantrag sind die folgenden Unterlagen zum Nachweis der Eignung vorzulegen:
A) Basisinformation zum Unternehmen des Bewerbers (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Unternehmensgröße, Nationalität des wirtschaftlichen Eigentümers) bzw. zu den an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Leistungsanteil, Unternehmensgröße, Nationalität des wirtschaftlichen Eigentümers) (soweit zutreffend) (Formblatt B.1.);
Mit dem Teilnahmeantrag sind die folgenden Unterlagen zum Nachweis der Eignung vorzulegen:
B) Eigenerklärung des Bewerbers, dass die in §§ 123, 124 GWB bzw. die in § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG, § 22 LkSG und § 14 BTTG genannten Ausschlusskriterien nicht vorliegen; bzw. Eigenerklärung für ausländische Bewerber, dass keine Ausschlusskriterien vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 123, 124 GWB bzw. § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG, § 22 LkSG und § 14 BTTG vergleichbar sind. Soweit Ausschlussgründe vorliegen, ist dies vom Bewerber anzuzeigen. Auf Anforderung sind vom Bewerber die Unterlagen hinsichtlich der Maßnahmen vorzulegen, die der Bewerber zur Herstellung seiner Zuverlässigkeit vorgenommen hat (z. B. Unterlagen zur Selbstreinigung) (Formblatt B.2.);
Mit dem Teilnahmeantrag sind die folgenden Unterlagen zum Nachweis der Eignung vorzulegen:
C) Eigenerklärung (soweit erforderlich) der Bewerbergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der die Bewerbergemeinschaft vertritt einschließlich Nachweis der Vertretungsmacht (Formblatt B.3.). Bei Bewerbergemeinschaften sind die gem. Ziffer 5.1.9 Buchstabe A bis F der Auftragsbekanntmachung geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen.
Mit dem Teilnahmeantrag sind die folgenden Unterlagen zum Nachweis der Eignung vorzulegen:
G) Liste der wesentlichen in den letzten sieben (7) Jahren (Inbetriebnahme des Vorhabens nicht älter als 2019) erbrachten Leistungen der Objektplanung im Leistungsbild Freianlagen (KGR 500) und im Leistungsbild Verkehrsanlagen (KGR 300/400) unter Angabe von Auftragsgegenstand, Leistungszeit [Projektbeginn (Monat/ Jahr), Projektende (Monat/Jahr)], Stand der Auftrags-ausführung (Projekt abgeschlossen ja/nein), Leistungsumfang (erbrachte Leistungsphasen), Projektvolumen sowie des öffentlichen oder privaten Auftraggebers i. S. d. Vergaberechts (eine Bescheinigung des Auftraggebers über erbachten Leistungen ist hier nicht erforderlich).
Diese Liste der Referenzen dient der Prüfung der fachlichen Eignung (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV).
Sollte es sich bei dem Bewerber um eine Bewerbergemeinschaft handeln, so muss die Liste/Angaben für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft gesondert abgegeben werden oder die Referenzen entsprechend markiert werden.
Sollen Referenzen eines Drittunternehmens berücksichtigt werden, ist in der Regel eine Eignungsleihe erforderlich. Auf § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV wird ausdrücklich hingewiesen.
MINDESTANFORDERUNG BETREFFEND DIE BERUFLICHE UND TECHNISCHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT – REFERENZEN:
I. Gefordert sind mindestens
(eine) 1 Referenz für Objektplanungsleistungen im Leistungsbild Freianlagen im Umfang von mindestens 1,5 Mio. EUR (netto, KGR 500) aus den letz-ten sieben (7) Jahren (Inbetriebnahme des Vorhabens nicht älter als 2019)
UND
(eine) 1 Referenz für Objektplanungsleistungen im Leistungsbild Verkehrsanlagen im Umfang von mindestens 1,0 Mio. EUR (netto, KGR 300/400) aus den letzten sieben (7) Jahren (Inbetriebnahme des Vorhabens nicht älter als 2019).
II. Hinweise zur Prüfung der im Rahmen der Mindestanforderung einzureichenden Referenzen:
1. Es werden ausschließlich abgeschlossene Projekte bewertet, nicht abgeschlosse-ne Projekte können nicht berücksichtigt werden. Ein Projekt gilt als abgeschlossen, wenn die Leistungsphase 8 gem. HOAI vollständig abgeschlossen worden ist.
2. Es sind in der untenstehenden Tabelle mindestens eine (1) oder zwei (2) Referen-zen anzugeben, die die oben genannten Vorgaben der Mindestanforderung erfüllen. Eine Angabe von mehr Referenzen als einer oder zwei (2) Referenzen, die die Vor-gaben der Mindestanforderung erfüllen, ist möglich. Zur Erläuterung: Die genannten Mindestanforderungen können durch eine gemeinsame Referenz, die beide Anfor-derungen erfüllt, oder durch zwei getrennte Referenzen nachgewiesen werden. Die Referenzen, die die Mindestanforderung erfüllen, sind entsprechend zu kennzeich-nen
3. Soweit ein Bewerber eines der angegebenen Referenzprojekte als Mitglied einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) durchgeführt hat und sich nun als Einzelbewerber bewirbt, kann die Referenz ggf. nicht vollständig als Referenz des Einzelbewerbers berücksichtigt werden. Vielmehr kann die in ARGE ausgeführte Referenz die Eig-nung des Einzelbewerbers nur für die Leistungen belegen, die der Bewerber als Mitglied innerhalb der ARGE erbracht hat (Beschreibung der durch den Bewerber erbrachten Leistungen und Angabe des Anteils an der Gesamtleistung in Prozent-siehe unten).
4. Soweit ein Projekt in Bauabschnitten verwirklicht wurde, ist darzustellen, welche Bauabschnitte des Projektes durch den Bewerber ausgeführt wurden. Darüber hin-aus ist für jeden Bauabschnitt eines Projektes gesondert eine Beschreibung der ausgeführten Tätigkeiten zu übergeben und es sind Angaben zu den Ausführungs-zeiten (Beginn [Monat/Jahr] – Ende [Monat/Jahr]), den Projektvolumina der einzel-nen Bauabschnitte und über eventuell gesonderte Beauftragung und Abnahme der Bauabschnitte zu machen. Der Auftraggeber muss aufgrund der Angaben in der La-ge sein zu entscheiden, ob die Bauabschnitte ein Gesamtprojekt bilden oder jeder Bauabschnitt ein eigenständiges Referenzprojekt darstellt.
5. Wir weisen darauf hin, dass eine Nachforderung von Referenzen zum Nachweis der Mindestanforderung nicht zulässig ist.
Objektive Kriterien zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden: Teil I:
A. Es werden (soweit vorhanden) gem. § 51 VgV mindestens 3, maximal 5 Bewerber zum Verhandlungsverfahren aufgefordert.
B. Auswahlkriterium ist die fachliche Qualifikation des Bewerbers.
1. Für die Auswahl der Bewerber gemäß §§ 17 Abs. 1 und Abs. 4, 51 VgV sind vom Bewerber Referenzen über vergleichbare Leistungen aus den letzten sieben (7) Jahren (Inbetriebnahme des Vorhabens nicht älter als 2019) betreffend Objektplanungsleistungen für Freianlagen und Objektplanungsleistungen für Verkehrsanlagen unter Angabe des Auftragsgegenstandes (Art der Maßnahme, Leistungsumfang (ausgeführte Leistungsphasen), Ausführungszeitraum [Projektbeginn (Monat/ Jahr), Projektende (Monat/Jahr)], Stand der Auftragsausführung, des Projektvolumens (KGR 500 nach DIN 276 für Freianlagen sowie KGR 300/400 für Verkehrsanlagen) sowie der voll-ständigen Adresse und Kontaktdaten des Auftraggebers einschließlich der Kontaktdaten des zuständigen Ansprechpartners (insbesondere Name, Telefonnummer und E-Mail- Adresse) vorzulegen.
2. Bitte verwenden Sie für die Angaben der zu wertenden Referenzen das Formblatt B.9.
3. Die hier abgefragten Referenzen dienen der differenzierenden Wertung der beruflichen Leistungsfähigkeit. Auf § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV wird hingewiesen.
Bewertet werden max. (5) vergleichbare Referenzprojekte betreffend Objektplanungsleistungen für Freianlagen sowie max. (5) vergleichbare Referenzprojekte betreffend Objektplanungsleistungen für Verkehrsanlagen.
4. Die Teilnehmer mit der höchsten Punktzahl werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
5. Gewichtung der Auswahlkriterien (insgesamt maximal 260 Punkte):
a) Fünf (5) vergleichbare Referenzprojekte betreffend Objektplanungsleistungen für Freianlagen:
b) Fünf (5) vergleichbare Referenzprojekte betreffend Objektplanungsleistungen für Freianlagen:
c) Fünf (5) Zusatzpunkte können JE PROJEKT erreicht werden, wenn es sich um ein Projekt handelt, das sowohl Objektplanungsleistungen für Freianlagen als auch für Verkehrsanlagen beinhaltet. Jeder Leistungsteil muss hierbei ein Projektvolumen von mindestens 0,3 Mio. EUR (netto) umfassen.
d) Innerstädtischer Leitungsbau: Fünf (5) Zusatzpunkte können JE PROJEKT unter folgenden Voraussetzungen erreicht werden: Die Referenz beinhaltet Lei-tungsbauarbeiten im öffentlichen Straßenraum unter Aufrechterhaltung angrenzender Nutzungen und Erschließungen sowie unter beengten räumlichen Verhältnissen und abschnittsweiser bzw. wechselnder Verkehrsführung. Dabei waren Schnittstellen zu mehreren Leitungsträgern bzw. gleichzeitig oder unmittelbar angrenzend ausgeführten Bau- oder Leitungsmaßnahmen zu koordinieren.
e) Bauen im Bestand: Fünf (5) Zusatzpunkte können JE PROJEKT unter folgenden Voraussetzungen erreicht werden: Die Referenz beinhaltet eine innerörtliche bzw. innerstädtische Stadtbaumaßnahme mit besonderen Anforderungen an das Bauen im Bestand. Dabei weist die Referenz kumulativ folgende Randbedingungen auf:
(1) Arbeiten unter räumlich beengten Verhältnissen
(2) Ausführung in mehreren Bauabschnitten
(3) Durchführung der Arbeiten unter Aufrechterhaltung angrenzender Nutzungen bzw. des laufenden Verkehrs
(4) Koordination mit weiteren gleichzeitig oder unmittelbar angrenzend ausgeführten Bau- oder Leitungsmaßnahmen
f) Geförderte Projekte: Fünf (5) Zusatzpunkte können JE PROJEKT FÜR DIE FREIANLAGEN erreicht werden, wenn es sich um ein gefördertes Projekt handelte und der Auftragnehmer auch mit der Vorbereitung des Verwendungsnachweises betraut war.
Objektive Kriterien zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden: Teil II:
2. Hinweise zur Wertung:
a) Fehlen eine oder mehrere Referenzen, so führt dies nicht zu einem Ausschluss des Teilnahmeantrages, sondern zu einer Wertung des fehlenden Bereichs mit 0 Punkten. Eine Nachforderung bzw. Nachreichung von Referenzen ist nicht zulässig / erfolgt nicht.
b) Geringere Projektvolumina oder ein geringerer Leistungsumfang werden bei der Bewertung zur Maximalpunktzahl ins Verhältnis gesetzt, jedoch auf- bzw. abgerundet auf 0,25 Punkte.
c) Es werden ausschließlich Projekte mit einer vollständig ausgeführten und abgeschlossenen Leistungsphase 8 gewertet; eine Teilwertung findet nicht statt.
d) Es werden ausschließlich abgeschlossene Projekte bewertet, nicht abgeschlossene Projekte erhalten keine Punkte. Ein Projekt gilt bei mit Abschluss der Leistungsphase 8 als vollständig abgeschlossen.
e) Soweit ein Bewerber eines der angegebenen Referenzprojekte als Mitglied einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) durchgeführt hat und sich nun als Einzelbewerber bewirbt, kann die Referenz nicht vollständig als Referenz des Einzelbewerbers gewertet werden. Vielmehr kann die in ARGE ausgeführte Referenz die Eignung des Einzelbewerbers nur für die Leistungen belegen, die der Bewerber als Mitglied innerhalb der ARGE erbracht hat (Angabe der übernommenen Leistungen in Prozent vgl. Formblatt B.9.).
f) Soweit ein Projekt in Bauabschnitten verwirklicht wurde, ist darzustellen, welche Bauabschnitte des Projektes durch den Bewerber ausgeführt wurden. Darüber hinaus ist für jeden Bauabschnitt eines Projektes gesondert eine Beschreibung der ausgeführten Tätigkeiten zu übergeben und es sind Angaben zu den Ausführungszeiten (Beginn [Monat/Jahr] – Ende [Monat/Jahr]), den Projektvolumina der einzelnen Bauabschnitte und über eventuell gesonderte Beauftragung und Abnahme der Bauabschnitte zu machen. Der Auftraggeber muss aufgrund der Angaben in der Lage sein zu entscheiden, ob die Bauabschnitte ein Gesamtprojekt bilden oder jeder Bauabschnitt ein eigenständiges Referenzprojekt darstellt.
g) Erzielen mehrere Teilnahmeanträge die gleiche Punktzahl und stehen damit auf dem gleichen Rang, sind aber weniger Plätze im begrenzten Bewerberkreis, der zur Angebotsabgabe aufgefordert wird, zu vergeben, so erfolgt die Vergabe der Plätze durch Losentscheid.
Eigenerklärung des Bewerbers, dass er zur Ausführung Objekt-planungsleistungen in den Leistungsbildern Freianlagen und Ver-kehrsanlagen berechtigt ist (§ 44 Abs. 1 VgV). Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten. Der Bewerber erklärt, dass er zur Ausübung der vertragsgegenständli-chen Leistung berechtigt ist. Für den Fall, dass der Bewerber in den begrenzten Kreis der Bewerber aufgenommen wird, der zur Abgabe eines Angebots aufgefordert wird, behält sich der Auftrag-geber die Anforderung des Nachweises gem. § 44 Abs. 1 VgV vor.
Für den Fall der Anforderung weist die natürliche Person nach, dass sie gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes zur Füh-rung der Berufsbezeichnung „Architekt“ berechtigt ist oder nach der Rechtsvorschrift des jeweiligen Heimatlandes über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/26/EG der Kommission gewährleistet ist. Juristische Personen erfüllen die Anforderungen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleis-tungen ausgerichtet ist und wenn der verantwortliche Verfasser der Planung oder der gesetzliche Vertreter der juristischen Person, die an die natürliche Person gerichteten Anforderungen erfüllt. Ein entsprechender Nachweis ist zu erbringen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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KI Die Gemeinde Wendeburg sucht Objektplanungen für die Grundschule Bortfeld, LPH 1-9, zur Erweiterung und Umgestaltung für eine Ganztagsgrundschule.
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