AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.subreport.de/E88714689) · Abgerufen am 16.09.2026 05:01 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/fe069b61-dccc-4c9e-a6ce-c6b8742770c7/

Verwertung von Altpapier

Notice-ID: fe069b61-dccc-4c9e-a6ce-c6b8742770c7 · Procedure-ID: 59cd41fa-ee58-4c8c-af6f-d740abcc2d52

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Stammdaten

Auftraggeber
EW Entsorgung GmbH, Leinefelde-Worbis
Veröffentlicht
30.08.2026
Frist (Submission)
28.09.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90500000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Entsorgung & Recycling
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Der Auftraggeber vergibt den Auftrag zur Verwertung von Altpapier (PPK) im Landkreis Eichsfeld. Ausgeschrie-ben wird die der Entsorgungszuständigkeit des Landkreises Eichsfeld unterliegende Altpapiermenge inklusive eines Teils der lizenzierten Verpackungsabfälle aus Papier/Pappe/Kartonagen (PPK) nach Vorgabe des Verpa-ckungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG). Das Altpapier wird in Ballen gepresst an den Auftragnehmer übergeben. In den 36 Monaten Vertragslaufzeit werden 11.500 Mg Altpapier zur Verwertung erwartet. Aufgrund von Schwankungen der Sammelmenge und den Herausgabeansprüchen der dualen Systeme kann sich die zu verwertende Menge um bis ± 15 % ändern.

Vertragslaufzeit

Ende
31.12.2029

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
63 Tage
Bürgschaft
erforderlich

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Landesverwaltungsamt Weimar, Weimar

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).