AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9Y6AHFUD/documents) · Abgerufen am 20.10.2026 03:53 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/fe2cce55-9370-43af-ab86-625ac3d0432b/

Grundhafter Ausbau der Winterfeldtstraße 1. BA

Notice-ID: fe2cce55-9370-43af-ab86-625ac3d0432b · Procedure-ID: a9d4c876-28cb-4e39-8fcf-1a3541f8408d

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Prenzlau, Prenzlau
Veröffentlicht
27.02.2026
Frist (Submission)
01.04.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45233120 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Stadt Prenzlau plant gemeinsam mit den Stadtwerken Prenzlau den grundhaften Ausbau samt Rohrnetzerneuerung der Winterfeldtstraße in Prenzlau. Es ist vorgesehen, die gesamte Winterfeldtstraße in den kommenden Jahren auf einer Länge von rd. 660 m in 3 Bauabschnitten auszubauen. Die vorliegende Ausführungsplanung beinhaltet den Ausbau im 1. Abschnitt zwischen Stettiner Straße und Lessingstraße auf einer Länge von 195 m. Der auszubauende Bauabschnitt beginnt am Knotenpunkt an der Stettiner Straße, verläuft Richtung Westen und endet kurz vor dem Knotenpunkt mit der Lessingstraße (siehe Übersichtslageplan, Unterlage 3).

Vertragslaufzeit

Beginn
22.06.2026
Ende
30.11.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage
Bürgschaft
erforderlich

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Brandenburg, Potsdam

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).