AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 09.06.2026 11:26 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/fe35b0ae-5b60-4aa4-8cc6-88afe081ccf1/

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Notice-ID: fe35b0ae-5b60-4aa4-8cc6-88afe081ccf1 · Procedure-ID: 86dc9e9c-6bcf-47db-8592-72592f0ee902

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Stammdaten

Auftraggeber
München Klinik gGmbH, München
Veröffentlicht
15.01.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
48814000 — Software
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die München Klinik gGmbH (nachfolgend als MüK bezeichnet) bietet umfassende medizinische Versorgung auf höchstem Niveau in mehr als 60 Fachkliniken an fünf Standorten in München (Bogenhausen, Harlaching, Neuperlach, Schwabing und Thalkirchner Straße). Jährlich lassen sich rund 150.000 Menschen stationär und weitere 170.000 ambulant behandeln. In den Kliniken für Radiologie und Neuroradiologie, verteilt auf vier Standorte (Klinikum Bogenhausen, Klinikum Schwabing, Klinikum Neuperlach und Klinikum Harlaching), werden alle interventionel-lradiologischendiagnostischen und therapeutischen Verfahren angeboten, um Fehlfunktionen des Körpers zu untersuchen. Die MüK bietet zahlreiche Leistungen zur Therapie mit radiologischen und interventionellen Methoden.

Lose

2 Lose.

Vertragslaufzeit

Periode
60 Monate

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Philips GmbH
Vertragsabschluss
19.12.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).