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Übergeordneter Anlagenbau, inklusive Armaturen, Pumpen, Rohrleitungsbau einschl. Halterung, Lüftung, Isolierung
Stadtwerke Erkrath · Erkrath · Nordrhein-Westfalen · Öffentliches Unternehmen
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Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenÜbergeordneter Anlagenbau, inklusive Armaturen, Pumpen, Rohrleitungsbau einschl. Halterung, Lüftung, Isolierung🏆 AGO GmbH Energie + Anlagen · Kulmbach
- AGO GmbH Energie + Anlagen · Kulmbach
Bieter-Übersicht: 4 Angebote eingegangen, davon 1 Auftragnehmer namentlich publiziert: AGO GmbH Energie + Anlagen. Die übrigen 3 Angebote stammen von unterlegenen Bietern — diese werden in deutschen Vergabeergebnissen üblicherweise nicht namentlich genannt.
Beschreibung
Die Stadtwerke Erkrath GmbH (im Folgenden SW Erkrath) beabsichtigt die Errichtung verschiedener Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (im Folgenden „KWK-Anlagen“). Geplant ist die Errichtung einer KWK-Anlage bestehend aus zwei 4,5 Mega-Watt Blockheizkraftwerken und eines innovativen KWK-Systems (im Folgenden „IKWK-Anlage“) bestehend aus einem 3,3 Mega-Watt Blockheizkraftwerk, einer Solarthermieanlage und einem Elektrokessel. Die für die Errichtung beider Anlagen notwendigen Leistungen sollen aufgeteilt nach unterschiedlichen Losen vergeben werden. Gegenstand dieser Ausschreibung (LOS 3) ist der übergeordneter Anlagenbau, inklusive Errichtung der Armaturen, der Pumpen, dem Rohrleitungsbau einschl. Halterung, der Lüftung sowie der Isolierung, für folgenden Standort: Stadtwerke Erkrath GmbH D-40699 Erkrath Millrath
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Produkt-Innovation
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Kosten nach Wichtigkeit
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot nach dem günstigsten Angebotsvergleichspreis erteilt. Die Vergabeentscheidung für das Gewerk Anlagenbau wird auf Basis eines Angebotsvergleiches getroffen. Der Angebotspreis spiegelt die Wirtschaftlichkeit des Angebots wider. Je kleiner der Angebotspreis bei vergleichbarer Qualität, Einhaltung der Vorgaben aus der Leistungsbeschreibung und gleichem Lieferumfang, desto wirtschaftlicher das Angebot.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Auftraggeberin weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt. Die Auftraggeberin weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Die Auftraggeberin wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax darf der Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§134 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 Abs. 2 Satz 3 GWB.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.
Preiseinschätzung
Basierend auf 189 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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