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Tagesstrukturierende Maßnahmen in der ANKER-Dependance Musenbergstraße, München
Regierung von Oberbayern · München · Bayern · Landesbehörde
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Beschreibung
Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Regierung von Oberbayern – nachfolgend „Auftraggeber“ bzw. „AG“ genannt – ist zuständig für den Betrieb der Unterkunftsdependance des ANKER Oberbayern, Musenbergstraße 25-27, 81929 München, nachfolgend „Dependance“ genannt. In der Dependance werden Asylsuchende i.S.v. § 1 AsylG in der Regel für die Dauer von sechs bis 18 Monate untergebracht und versorgt. Der Auftragnehmer – nachfolgend „AN“ genannt – bietet im Auftrag des AG verschiedene tagesstrukturierende Maßnahmen für die in der Dependance untergebrachten Asylbewerber an. Der AN führt diese Leistungen mit eigenem, zuverlässigem und qualifiziertem Personal durch. Es kann während der Vertragslaufzeit zum Wegfall bzw. zur späteren Wiederaufstockung einzelner im Leistungsumfang erhaltener Leistungen kommen. Bei der Dependance handelt es sich um eine sozial sensible Liegenschaft, deren Bewohner eines besonderen Schutzes bedürfen. Der besonderen Sensibilität des Auftrags, der erhöhten Öffentlichkeitswirkung und den besonderen Rahmenbedingungen im Umgang mit geflüchteten Menschen, wie etwa Sprachbarrieren, Traumata sowie den unterschiedlichen Mentalitäten und Kulturen, ist besonders Rechnung zu tragen. Die Aufgabe erfordert eine enge, vertrauensvolle und kooperative Zusammenarbeit zwischen dem AN, dem AG, den vor Ort eingesetzten Dienstleistern des AG sowie den beteiligten Behörden und Verbänden. Der AN und die von ihm eingesetzten Mitarbeiter haben respektvoll mit den Bewohnern umzugehen und sich mit den Verwaltungsmitarbeitern vor Ort und anderen objektbezogenen Dienstleistungserbringern abzustimmen und zu koordinieren.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Soziales & Pflege
Gegenstand ist die Erbringung von tagesstrukturierenden Maßnahmen für Asylsuchende in einer ANKER-Dependance in München über einen längerfristigen Zeitraum.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Beachten Sie bitte die Dokumente - Bestandteile der Vergabeunterlagen - "Verfahrenshinweise und besondere Bewerbungsbedingungen", "Dokumentenverzeichnis" und "Allgemeine Bewerbungsbedingungen".“
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 100 %
Vgl. das Dokument "Verfahrenshinweise und besondere Bewerbungsbedingungen".
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Handelsregister
Unter Verwendung des Formblattes "Eigenerklärung Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung" ist sich zur Eintragung in einem Beruf- oder Handelsregister oder in einem vergleichbaren Register eines anderen EU-Mitgliedsstaates zu erklären. * Das Dokument "Eigenerklärung Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung" ist vom Bieter, sofern keine Bietergemeinschaft besteht, mit dem Angebot vorzulegen. Besteht eine Bietergemeinschaft haben alle Mitglieder der Bietergemeinschaft das Dokument mit Angebotsabgabe vorzulegen. (Ausschlusskriterium)
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Eigenerklärung Berufshaftpflicht-/Betriebshaftpflichtversicherung (Ausschlusskriterium): Im Auftragsfall ist eine Berufshaft- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindesthöhen der Versicherungssumme je Schadensfall abzuschließen und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten: • Personenschäden i. H. v. 5.000.000 €, • Sachschäden i. H. v. 2.500.000 €, • Vermögensschäden i. H. v. 2.500.000 € inkl. Verletzung von Datenschutzrechten, • Abhandenkommen von Schlüsseln, Codekarten und Transpondern i. H. v. 250.000 €, • Obhutsschäden und Bearbeitungs-/Tätigkeitsschäden i. H. v. 250.000 €. Die Höchstersatzleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens das Zweifache der jeweils genannten Versicherungssumme pro Versicherungsjahr betragen. Hierzu ist gemäß dem Dokument „Eigenerklärung Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung" eine entsprechende Erklärung abzugeben. Das Dokument ist vom Bieter, sofern keine Bietergemeinschaft besteht, mit dem Angebot vorzulegen. Besteht eine Bietergemeinschaft, haben alle Mitglieder der Bietergemeinschaft, die einen Beitrag zur Erfüllung dieses Kriteriums leisten, eine entsprechende Bescheinigung/en mit Angebotsabgabe vorzulegen. Entsprechendes gilt im Falle des Einsatzes von Dritten, deren wirtschaftlicher und finanzieller Leistungsfähigkeit sich der Bieter zur Erfüllung dieses Eignungskriteriums bedient. //// Für reine und (darüber hinaus) eignungsverleihende Unterauftragnehmer gelten dieselben Eignungskriterien/Eignungsanforderungen wie für den Bieter.
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Durchschnittlicher Jahresumsatz
Eigenerklärung Mindestjahresumsatz (Ausschlusskriterium): Es wird ein Mindestjahresumsatz von 1.000.000 € im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre verlangt. Zum Beleg dessen ist i. R. d. Dokuments „Eigenerklärung Mindestjahresumsätze" der Jahresumsatz für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre anzugeben. Das Dokument ist vom Bieter, sofern keine Bietergemeinschaft besteht, mit dem Angebot vorzulegen. Besteht eine Bietergemeinschaft, haben alle Mitglieder der Bietergemeinschaft, die einen Beitrag zur Erfüllung dieses Kriteriums leisten, (eine) entsprechende Bescheinigung/en mit Angebotsabgabe vorzulegen. Entsprechendes gilt im Falle des Einsatzes von Dritten, deren wirtschaftlicher und finanzieller Leistungsfähigkeit sich der Bieter zur Erfüllung dieses Eignungskriteriums bedient.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Die Eignung der Referenzen wird wie folgt konkretisiert (d. h. Eigenschaften, welche die vorzulegenden Referenzen ZWINGEND erfüllen müssen, also „Mindestanforderungen“ an die Referenzen): - Es sind mindestens zwei geeignete Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung, nicht älter als höchstens drei Jahre vorzulegen (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung, gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist). - Die Referenzen müssen vergleichbare Aufträge im Bereich Betreuung an Flüchtlings- oder Asylunterkünften mit einer Aufnahmekapazität von mindestens 250 Personen zum Inhalt haben. - Die Referenzaufträge müssen eine Laufzeit von mindestens 6 Monaten haben. Als Beleg der Eignung sind mindestens zwei geeignete Referenzen in dem Dokument „Angaben zu Referenzen" zu vermerken. Pro Referenz sind in dem Dokument insbesondere Angaben • zur Referenz-Nr., • zum Auftragnehmer des Referenzauftrags, • zur Bezeichnung der Leistung, • zum Zeitraum der Leistungserbringung (Leistungsbeginn bis (voraussichtl.) Leistungsende), • zum jährlichen Nettoauftragswert in Euro, • zur Angabe des Namens und der Anschrift der zuständigen Kontaktstelle bei dem Auftraggeber des Referenzauftrags, inklusive der Kontaktdaten, • zur Beschreibung der ausgeführten Leistungen nach Art und Umfang, insbesondere unter Berücksichtigung der zuvor geforderten Mindestanforderungen, zu machen. Die Beschreibung der ausgeführten Leistungen muss alle geforderten Angaben enthalten und der Zentralen Vergabestelle die Prüfung ermöglichen, ob die Referenzen die Eignungsanforderungen erfüllen. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, behält sich die Zentrale Vergabestelle vor, die angegebenen Referenzen beim Auftraggeber der Referenz zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Da das Austauschen einer nicht bedingungsgemäßen Referenz durch eine nach Ende der Angebotsfrist nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt die Zentrale Vergabestelle, eine Liste mit mehr als zwei bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen. Hierbei handelt es sich jedoch nur um eine Empfehlung. Zwingend ist lediglich die Vorlage von zwei geeigneten Referenzen.
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Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals
Vorlage vergleichbarer Qualifikationen des in den Referenzaufträgen eingesetzten Personals (Ausschlusskriterium): - Mitarbeiter mit pädagogischen Fachkenntnissen (z.B. BA-Studium oder Ausbildung im Bereich Pädagogik oder soziale Arbeit) mit mindestens 1-jähriger Berufserfahrung. - Fachkraft Erzieher oder vergleichbar (z.B. abgeschlossenes Studium der Pädagogik, Lehramt, Erziehungswissenschaften, Sozialpädagogik oder vergleichbar) mit mindestens 2-jähriger Berufserfahrung
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Erfüllen Sie diese Anforderungen?
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Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn (10) Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als fünfzehn (15) Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Hinweis: Die Zentrale Vergabestelle ist im Falle eines Nachprüfungsantrages verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Teilnahmeanträge/Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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1 Veröffentlichung
- Frist 02.04.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Vergabeergebnis
Auftrag wurde zugeschlagen · 32 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Malteser Werke gGmbH1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 61 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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