AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 29.04.2026 15:33 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/fe4d8b2c-1752-41ce-b275-d3bf20021e65/

Ersatzneubau von 5 Außenbezirken: Markterkundung für die Standorte Emden, Leer, Borkum, Edewechterdamm und Lathen

Notice-ID: fe4d8b2c-1752-41ce-b275-d3bf20021e65

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Stammdaten

Veröffentlicht
14.08.2024
Notice-Typ
Vorinformation
CPV-Code
45210000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Es handelt sich nicht um ein Vergabeverfahren! Es ist eine unverbindliche Informationsabfrage, die allein der Markterkundung gemäß § 28 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) dient. Das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt (WSA) Ems-Nordsee ist eine Unterbehörde der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) und des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) und ist für die Bundeswasserstraßen Ems, Küsten- und Dortmund-Ems-Kanal und die Nordsee um die ostfriesischen Inseln zwischen Borkum und Spiekeroog zuständig. Das WSA Ems-Nordsee plant den Ersatzneubau von fünf seiner Außenbezirke in Emden, Leer, Borkum, Edewechterdamm und Lathen. Sie sind neben den Bauhöfen in Meppen und Emden Standorte entlang der Bundeswasserstraßen von denen aus die Unterhaltungs-, Instandsetzungs- und Verkehrssicherungsaufgaben erbracht werden. Die Veranlassung für das Vorhaben ist, dass der Zustand der bestehenden Gebäude und Anlagen nicht mehr den technischen und energetischen Anforderungen sowie den stetig wachsenden Bedürfnissen entspricht. Das Vorhaben soll in Form einer „Öffentlich Privaten Partnerschaft“ ausgeschrieben und umgesetzt werden. Die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung verwendet dafür den Begriff des PBB-Verfahrens (Planen, Bauen, Betreiben). Alle fünf Außenbezirke sollen durch den PBB-Partner geplant, gebaut und betrieben werden. Eine Vergabe von Einzellosen ist nicht vorgesehen.

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Ems-Nordsee, Emden

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).