Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung zur Ausführung von mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbaren Dienstleistungen in den letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren (Referenzen). Eine Vergleichbarkeit der Referenzleistungen liegt vor, wenn die Leistungen in ihrer Art und Komplexität vergleichbar sind. Dies setzt unter anderem voraus, dass der referenzierte Auftrag einen Jahresumsatz von mindestens 280.000 EUR netto erreicht. Die Eigenerklärung bzgl. der Referenzen ist in Form einer Liste der Referenzen mit Angabe der Art der ausgeführten Leistung, der Auftragssumme, des Ausführungszeitraums und des Namens und der Anschrift des Auftraggebers vorzulegen.