AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 29.07.2026 16:10 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/fe752877-de2c-432e-ad83-d4d0a3734db0/

Rahmenvereinbarung Medienmonitoring 2026 – 2029

Notice-ID: fe752877-de2c-432e-ad83-d4d0a3734db0 · Procedure-ID: 131c493f-df37-48db-b5d0-0c913e747fa0

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Stammdaten

Auftraggeber
Alfred-Wegener-Institut Helmholtz-Zentrum für Polar- und Meeresforschung, Bremerhaven
Veröffentlicht
11.09.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
79330000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Rahmen-Maximum
1 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Das Alfred-Wegener-Institut, Helmholtz-Zentrum für Polar- und Meeresforschung (AWI) beabsichtigt, zum 1. Januar 2026 eine Rahmenvereinbarung für das digitale Monitoring der Medienresonanz über eine Laufzeit von bis zu vier Jahren zu vergeben. Das AWI ist eines der weltweit führenden Forschungszentren im Bereich der Polar- und Meeresforschung und hat rund 1.400 Mitarbeitende. Die Forschung des Instituts generiert ein national und international hohes Medieninteresse. Gegenstand der Vergabe soll ein Gesamtpaket sein, zum Monitoring von Beiträgen in klassischen Medien (Print, TV und Hörfunk; jeweils national) sowie auf Online-Portalen mit nachrichtlichem Charakter (national und international; vgl. Anlage 1 Leistungsbeschreibung).

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2026
Ende
31.12.2029

Vergabe-Status

Auftragnehmer
ARGUS DATA INSIGHTS Deutschland
Vertragsabschluss
09.09.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).