AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 23.06.2026 16:59 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/fe8c3db2-dc2f-4f92-bbf1-3bace4340657/

Schreinerarbeiten

Notice-ID: fe8c3db2-dc2f-4f92-bbf1-3bace4340657 · Procedure-ID: e233abbf-5c20-4930-9158-bfd2abb5f3f0

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Stammdaten

Auftraggeber
Große Kreisstadt Remseck am Neckar, Remseck am Neckar
Veröffentlicht
20.01.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45420000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Der geplante Schulneubau wird in Teilen in Sichtbetonbauweise, in Teilen mit innen sichtbar bleibenden CLT-Holzmassivwänden ausgeführt. Decken und Dachdecken werden in Brettsperrholzdecken ausgeführt. Auf sichtbar bleibende Bauteile ist im Zuge der Ausführung besonders zu achten. Die Schreinerarbeiten fallen im Zuge des Innenausbaus an. Bei den Titeln 01-11 handelt es sich um Objekt-Innentüren ohne Anforderungen, sowie um Innentüren mit verschiedenen Schallschutz- und Brandschutzanforderungen, allesamt mit 2-teiligen Stahl-Umfassungszargen, in Summe um 64 Innentüren. Ferner sind Einbauregale und Einbaumöbel, Sitzstufen und Treppenstufen, sowie WC-Trennwände Bestandteil der Schreinerarbeiten. Hierbei handelt es sich um Einzupassende Bauteile die ein örtliches Aufmaß erfordern.

Vertragslaufzeit

Beginn
02.02.2026
Ende
24.08.2026

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Bühler Einrichtungen
Vertragsabschluss
03.12.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).