AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/ca584229-81f7-4f5e-9dd7-58d56dedb2a1) · Abgerufen am 07.10.2026 23:55 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/feb147a6-ae58-4c4c-9eaa-a60b49c08f4a/

Rahmenvertrag zum Rückbauleistung für elektrische Zugvorheizanlagen

Notice-ID: feb147a6-ae58-4c4c-9eaa-a60b49c08f4a · Procedure-ID: 820e546e-72dc-4652-b81a-b136347092d9

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
DB Energie GmbH (Bukr 31), Frankfurt Main
Veröffentlicht
03.10.2026
Frist (Submission)
19.10.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
45315300 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sollen die Leistungen für den fachgerechten Rückbau elektrischer Zugvorheizanlagen, einschließlich Ausbau der Transformatoren und der ordnungsgemäßen Entsorgung der Anlagen und Betriebsstoffe (insbesondere Öl), vergeben werden. Die zu vergebenden Leistungen umfassen zurückzubauende Altanlagen aus den 1960er- und 1970er-Jahren an wechselnden Standorten im Netz.

Lose

3 Lose (max. 3 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2027
Ende
31.12.2031
Verlängerungsoption
bis zu 3× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bürgschaft
erforderlich

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).