AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.04.2026 21:22 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/fecade92-a55c-42da-a0af-c5d91ac89dc6/

BIM-Planung und Vermessung EÜ Oder-Havel-Kanal

Notice-ID: fecade92-a55c-42da-a0af-c5d91ac89dc6 · Procedure-ID: 9f189fa3-5158-4806-886a-553a5ceddf58

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Stammdaten

Auftraggeber
DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16), Frankfurt Main
Veröffentlicht
19.01.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Seitens des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes besteht die Forderung zur Aufweitung der lichten Durchfahrtshöhe unter der EÜ Oder-Havel-Kanal. Es sind 2 Planvarianten zu erstellen. - In Variante 1 sind Betriebswege für die Wasserstraße unterhalb der Brücke zu planen. Diese Wege sind den Brückenwiederlagern auf beiden Seiten vorzulagern. - Variante 2 berücksichtigt keine Betriebswege für die Wasserstraße Die Planung umfasst: Los 1: Objektplanung/TWP IBW, Objektplanung VA, Fachplanungen OLA, Bahnstrom, 50 Hz, LST Leistungsphasen 1-2, optional 3-4 und 6-7 Los 2: Vermessung und Bestandsmodellierung

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Beginn
15.06.2026
Ende
31.12.2027
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bürgschaft
erforderlich

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).