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i2030 - Abstellanlagen - Vergabepaket 04 mit den Projekten Abstellanlagen Fredersdorf und Strausberg, Zweigleisiger Ausbau S5 Hoppegarten-Strausberg inklusive GUw´s und Verkehrsstationen sowie Werkstattanbindung Fredersdorf/Endzustand
DB Netz AG (Bukr 16) · Frankfurt Main · Hessen
Beschreibung
i2030 - Abstellanlagen - Vergabepaket 04 mit den Projekten Abstellanlagen Fredersdorf und Strausberg, Zweigleisiger Ausbau S5 Hoppegarten-Strausberg inklusive GUw´s und Verkehrsstationen sowie Werkstattanbindung Fredersdorf/Endzustand; Planungsleistungen Lph 1 und 2 sowie optional Lph 3, 4 und 6 inklusive Baugrund- und Vermessungsleistungen sowie Schalltechnische Untersuchungen
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Ausschreibung für Planungsleistungen (LPH 1-4, 6) für das Infrastrukturprojekt i2030, Vergabepaket 04.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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📅 Laufzeit endet am 31.12.2031
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Zusätzliche Lieferungen/Leistungen beauftragt
10 Veröffentlichungen
- 03.08.2026 017 Die Beauftragung eines zweiten AN ist nicht bzw. nur sehr schwer möglich, da es sich um eine notwendige Erweiterung der Planungsleistung zu einer schon begonnenen Planung handelt. Der LST-Planer ist bereits vollumfänglich eingearbeitet und hat alle zur Verfügung stehenden Grundlagen. Die Neuvergabe würde immense Doppelaufwendungen, erneute Grundlagenermittlung und Zeitverzüge bedeuten. Die Beauftragung eines zweiten AN würde neben der terminlichen Verschiebung auch erhebliche Zusatzkosten zur Folge haben, da der zweite AN neben der erneuten Grundlagenermittlung die schon erstellten Planungen des ersten AN mitberücksichtigen müsste (Doppelaufwendungen).
- 18.06.2025 012 - Die Beauftragung eines zweiten AN ist nicht bzw. nur sehr schwer möglich, da es sich um eine notwendige Erweiterung der Planungsleistung zu einer schon begonnenen Planung handelt. Der LST-Planer ist bereits vollumfänglich eingearbeitet und hat alle zur Verfügung stehenden Grundlagen. Die Neuvergabe würde immense Doppelaufwendungen, erneute Grubdlagenermittlung, bedeuten. Die Beauftragung eines zweiten AN würde neben der terminlichen Verschiebung auch erhebliche Zusatzkosten zur Folge haben, da der zweite AN neben der erneuten Grundlagenermittlung die schon erstellten Planungen des ersten AN mitberücksichtigen müsste (Doppelaufwendungen).
- 03.06.2025 011- Die Beauftragung eines zweiten AN ist nicht bzw. nur sehr schwer möglich, da es sich um eine notwendige Erweiterung der Planungsleistung zu einer schon begonnenen Planung handelt. Die Planung ist ergänzend zu der bereits beauftragten Planung anzusehen, um diese zu vervollsträndigen und eine ins sich schlüssige Planung erstellen zu können. Die Neuvergabe würde immense Doppelaufwendungen, erneute Grundlagenermittlung, und erheblichen Mehraufwand in der Abstimmung bedeuten-Die Beauftragung eines zweiten AN würde neben der terminlichen Verschiebung auch erhebliche Zusatzkosten zur Folge haben, da der zweite AN neben der erneuten Grundlagenermittlung die schon erstellten Planungen des ersten AN mitberücksichtigen müsste (Doppelaufwendungen)..
- 22.05.2025 MKA9 Die Beauftragung eines zweiten AN ist nicht bzw. nur sehr schwer möglich, da es sich um eine notwendige Erweiterung der Planungsleistung zu einer schon begonnenen Planung handelt. Hierbei wird die BÜ-Betrachtung um die Schließzeitenberechnung erweitert. Die Beauftragung eines zweiten AN würde neben der terminlichen Verschiebung auch erhebliche Zusatzkosten zur Folge haben, da der zweite AN neben der erneuten Grundlagenermittlung die schon erstellten Planungen des ersten AN mitberücksichtigen müsste (Doppelaufwendungen) MKA10 Die Beauftragung eines zweiten AN ist nicht bzw. nur sehr schwer möglich, da es sich um eine notwendige Erweiterung der Planungsleistung zu einer schon begonnenen Planung handelt. Der Planer ist in das komplexe Projekt eingearbeitet und die Leistung nimmt Einfluss auf bereits beauftragte Leistungen KIB und VA, hier Trassierung in den Anschlussbereichen. Die Neuvergabe würde immense Doppelaufwendungen, erneute Grundlagenermittlung, und erheblichen Mehraufwand in der Abstimmung (Schnittstelle) bedeuten. Die Beauftragung eines zweiten AN würde neben der terminlichen Verschiebung auch erhebliche Zusatzkosten zur Folge haben, da der zweite AN neben der erneuten Grundlagenermittlung die schon erstellten Planungen des ersten AN mitberücksichtigen müsste (Doppelaufwendungen). MKA12 Die Beauftragung eines zweiten AN ist nicht bzw. nur sehr schwer möglich, da es sich um eine notwendige Erweiterung der Planungsleistung zu einer schon begonnenen Planung handelt. Der Verkehrsanlagenplaner und LST-Planer sind bereits eingearbeitet und haben alle zur Verfügung stehenden Grundlagen. Die Neuvergabe würde immense Doppelaufwendungen, erneute Grubdlagenermittlung bedeuten. Die Beauftragung eines zweiten AN würde neben der terminlichen Verschiebung auch erhebliche Zusatzkosten zur Folge haben, da der zweite AN neben der erneuten Grundlagenermittlung die schon erstellten Planungen des ersten AN mitberücksichtigen müsste (Doppelaufwendungen)
- 11.04.2025 Die Beauftragung eines zweiten AN ist nicht bzw. nur sehr schwer möglich, da es sich um eine notwendige Erweiterung der Planungsleistung zu einer schon begonnenen Planung handelt. Der Verkehrsanlagenplaner und LST-Planer sind bereits eingearbeitet und haben alle zur Verfügung stehenden Grundlagen. Die Neuvergabe würde immense Doppelaufwendungen, erneute Grubdlagenermittlung, bedeuten. Die Beauftragung eines zweiten AN würde neben der terminlichen Verschiebung auch erhebliche Zusatzkosten zur Folge haben, da der zweite AN neben der erneuten Grundlagenermittlung die schon erstellten Planungen des ersten AN mitberücksichtigen müsste. (Doppelaufwendungen).
- 25.09.2024 001 - Die Beauftragung eines zweiten AN ist nicht bzw. nur sehr schwer möglich, da es sich um eine notwendige Erweiterung der Vermessungsleistung zu einer schon begonnenen Vermessung handelt. Der Vermesser ist bereits eingearbeitet, hat Vorortkenntnisse, hat das Festpunktfeld mit allen nötigen Grundlagenermittlungen, der Sicherungsplan ist dahingehend ausgelegt. Eine Unterberechung der Arbeiten zur Beauftragung eines neuen AN würde somit zu immensen Doppelaufwendungen und Zeitverzügen führen. Die Beauftragung eines zweiten AN würde neben der terminlichen Verschiebung auch erhebliche Zusatzkosten zur Folge haben, da der zweite AN neben der erneuten Grundlagenermittlung die schon aufgenommene Vermessung des ersten AN mitberücksichtigen müsste (Doppelaufwendungen). aktuell
- 25.07.2024 LÄ008_ Die Beauftragung eines zweiten AN ist nicht bzw. nur sehr schwer möglich, da es sich um eine notwendige Erweiterung der Planungsleistung zu einer schon begonnenen Planung handelt. Der BIM-Manager des ANs (Planers) ist bereits eingearbeitet, BAP/PKP/AIA. Die Neuvergabe würde immense Doppelaufwendungen, erneute Grundlagenermittlung, bedeuten. Die Beauftragung eines zweiten AN würde neben der terminlichen Verschiebung auch erhebliche Zusatzkosten zur Folge haben, da der zweite AN neben der erneuten Grundlagenermittlung die schon erstellten Planungen des ersten AN mitberücksichtigen müsste (Doppelaufwendungen)..
- 23.05.2024 MKA 003 Die Beauftragung eines zweiten AN ist nicht bzw. nur sehr schwer möglich, da es sich um eine notwendige Erweiterung der Planungsleistung zu einer schon begonnenen Planung handelt. Die Beauftragung eines zweiten AN würde neben der terminlichen Verschiebung auch erhebliche Zusatzkosten zur Folge haben, da der zweite AN neben der erneuten Grundlagenermittlung die schon erstellten Planungen des ersten AN mitberücksichtigen müsste (Doppelaufwendungen)
- 22.05.2024 002 - Die Beauftragung eines zweiten AN ist nicht bzw. nur sehr schwer möglich, da es sich um eine notwendige Erweiterung der schon bereits begonnen Vermessungsleistung zu handelt. Die Beauftragung eines zweiten AN würde neben der terminlichen Verschiebung auch erhebliche Zusatzkosten zur Folge haben, da der zweite AN neben der erneuten Grundlagenermittlung die schon erstellten Vermessungsgrundlagen des ersten AN mitberücksichtigen müsste (Doppelaufwendungen).
- 21.05.2024 004 - Die Beauftragung eines zweiten AN ist nicht bzw. nur sehr schwer möglich, da es sich um eine notwendige Erweiterung der Planungsleistung zu einer schon begonnenen Planung handelt. Hierbei wird die BÜ-Betrachtung um die Schließzeitenberechnung erweitert. Die Beauftragung eines zweiten AN würde neben der terminlichen Verschiebung auch erhebliche Zusatzkosten zur Folge haben, da der zweite AN neben der erneuten Grundlagenermittlung die schon erstellten Planungen des ersten AN mitberücksichtigen müsste (Doppelaufwendungen).
Preiseinschätzung
Basierend auf 1.785 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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