AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 23.07.2026 19:33 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/fed8a9be-fd53-472e-805f-876fa731bbe8/

Schulische und klinische Ausbildung Notfallsanitäter

Notice-ID: fed8a9be-fd53-472e-805f-876fa731bbe8 · Procedure-ID: 9afc12e3-09c2-4b49-b3ea-79fcbf049d02

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Stammdaten

Auftraggeber
Kreisstadt Unna, Unna
Veröffentlicht
24.04.2025
Frist (Submission)
27.05.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
80530000 — Bildung
Branche
Bildung & Forschung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Kreisstadt Unna beabsichtigt, die Leistungen für die schulische und klinische Ausbildung Notfallsanitäter*innen zu vergeben. Es werden vier Jahrgänge vergeben. Die Ausbildungsdauer beträgt drei Jahre. Für die Jahre 2026, 2027 und 2028 steht die Anzahl der Auszubildenden noch nicht abschließend fest. Es wird derzeit von fünf (RDBP) Auszubildenden ausgegangen. Die genaue Anzahl wird der Schule, welche den Ausbildungsauftrag für die drei Jahrgänge ab 2026 erhält, spätestens im März vor Schulbeginn mitgeteilt. Schulbeginn: 01.09.2025 werden 10 Auszubildende eingestellt. Schulbeginn: 01.09.2026 werden 5 Auszubildende eingestellt. Schulbeginn: 01.09.2027 werden 5 Auszubildende eingestellt. Schulbeginn: 01.09.2028 werden 5 Auszubildende eingestellt

Vertragslaufzeit

Beginn
01.09.2025
Ende
31.08.2031

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
59 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen, Bezirksregierung Münster, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).