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Sach- und Ertragsausfall-Versicherung
Klinikum Ingolstadt GmbH · Ingolstadt · Bayern · Öffentliches Unternehmen
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Gegenstand ist ausschließlich die Versicherungsleistung (Übernahme eines Risikos gegen Entgelt) einschließlich der hierzu notwendigen Vertrags- und Schadenbearbeitungskosten. Der Vertrag sieht eine Laufzeit von zwei Jahren, beginnend ab dem 01.01.2027, 12:00 Uhr vor. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der Vertragslaufzeit jeweils um ein weiteres Jahr, sofern er nicht mit einer Frist von sechs Monaten zum jeweiligen Jahresende schriftlich gekündigt wird. Folgende Versicherungssummen sind zu versichern: 1.108.777.552 EUR Gebäude zum Neuwert nach Wertzuschlag //117.110.118 EUR Betriebseinrichtung inkl. Vorräte zum Neuwert nach Wertzuschlag//645.774.705 EUR Ertragsausfall (3-Jahressumme, 36 MHZ)
Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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📅 Frist verlängert📄 Unterlagen❓ Bieterfragen
Fristverlängerung für die Einreichung von Teilnahmeanträgen Bisheriges Ende der Teilnahmefrist: 12.05.2026 -12:00 Uhr Neues Ende der Teilnahmefrist: 19.05.2026 - 12 Uhr Bisherige Frist zur Einreichung von Bieterfragen 28.04.2026 Neue Frist zur Einreichung von Bieterfragen 15.05.2026 Die Verlängerung erfolgt zur Sicherstellung eines fairen Wettbewerbs sowie zur Gewährleistung einer sorgfältigen Ausarbeitung der Anträge. Bitte berücksichtigen Sie den neuen Termin bei Ihrer weiteren Planung. Alle übrigen Bestimmungen und Inhalte der Vergabeunterlagen bleiben unverändert.
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Finanz- & Versicherungsdienstleistungen
Vergabe einer Gebäude-, Inventar- und Ertragsausfall-Versicherung für das Klinikum Ingolstadt.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
Mindestens 3 Bewerber · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Prämiensatz 100 %Preis
1. Schritt: Im Rahmen der Wertung wird unter den eingereichten Führungsangeboten zunächst das Angebot mit dem niedrigsten Prämiensatz ermittelt. Werden mehrere Prämiensätze abgefragt, wird zur Wertung aus den Prämiensätzen sowie der jeweiligen Berechnungsgrundlage (z. B. Jahresgesamtbausumme, Versicherungssumme) die Gesamtprämie als Wertungspreis ermittelt. Ist das danach beste Führungsangebot auch das Angebot mit dem niedrigsten Prämiensatz (Preis) insgesamt, wird dieses Angebot mit der angebotenen Maximalzeichnungsquote weiter berücksichtigt. Gibt es hingegen günstigere Beteiligungsangebote und ist die angebotene Führungsquote höher als 50 %, wird das Führungsangebot lediglich mit einer Zeichnungsquote in Höhe von 50 % berücksichtigt. 2. Schritt: Der restliche Anteil für die vollständige Deckung wird über die verbleibenden preislich günstigeren Beteiligungsangebote der Reihe nach entsprechend der angebotenen Zeichnungsquoten aufgefüllt. 3. Schritt: Sind keine preisgünstigeren Beteiligungsangebote in ausreichendem Umfang für eine Deckung von 100 % vorhanden, werden die bislang im 1. Schritt unberücksichtigten Zeichnungsquoten des ausgewählten Führungsangebotes und danach ggf. weitere preislich teurere Beteiligungsangebote der Reihe nach für die Zuschlagsentscheidung vorgesehen. Sofern das zuvor beschriebene Vorgehen zu dem Ergebnis führt, dass zur vollständigen Deckung des Risikos und damit zur Bildung des Versichererkonsortiums ein Anteil übrigbleibt, der unterhalb der Mindestquote liegt, kann auch unterhalb der Mindestquote ein Beteiligungsangebot berücksichtigt werden.Bei Angeboten, aus denen sich die gleiche Gesamtprämie ergeben würde, wird das Angebot mit der jeweils höheren, im Angebots- und Preisblatt angegebenen Zeichnungsquote bevorzugt berücksichtigt. Ist bei Angeboten, aus denen sich die gleiche Gesamtprämie ergeben würde, auch die angegebene Zeichnungsquote identisch, entscheidet das Los.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Berufsregister
Befähigung zum Geschäftsbetrieb als Versicherer nach den Voraussetzungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) Wir erklären, dass wir über die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb als Versicherer in der Bundesrepublik Deutschland nach Maßgabe der §§ 8 ff., 61 ff., 67 ff. des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) oder vergleichbarer Vorschriften eines EU-Mitgliedstaates in der ausgeschriebenen Sparte verfügen. Die Vergabestelle behält sich vor, insbesondere in Zweifelsfällen, einen entsprechenden Nachweis der Befähigung zum Geschäftsbetrieb (Kopie der Erlaubnis) zu fordern.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Rückversicherungsschutz und/oder Finanzkraftrating: Mindestens eines der nachfolgenden Kriterien ist erfüllt: 1. Unter Berücksichtigung des konkreten Risikos Vorhandensein eines ausreichenden Rückversicherungsschutz und die Versicherungsverträge sind bei bonitätsstarken deutschen oder internationalen Rückversicherungsgesellschaften abgeschlossen. 2. Ein Finanzkraftrating bei einer anerkannten Rating-Einrichtung/-Agentur (welches nicht älter als der 01. Januar 2024 ist und mindestens einen Ratingcode A-, A3, Alow oder vergleichbar aufweist) oder über einen ähnlich geeigneten sowie aktuellen Nachweis über unsere bestehende Finanzstärke. Die Vergabestelle behält sich vor, insbesondere in Zweifelsfällen, einen entsprechenden Nachweis des Rückversicherungsschutzes oder Finanzkraftratings (Kopie des Finanzkraftratings) zu fordern.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Als Teilnehmer und Bieter an diesem Ausschreibungsverfahren sind ausschließlich Versicherungsunternehmen zugelassen, die über die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb als Versicherer in der Bundesrepublik Deutschland nach Maßgabe der §§ 8 ff., 61 ff., 67 ff. des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) oder vergleichbarer Vorschriften eines EU-Mitgliedstaates in der ausgeschriebenen Sparte verfügen. Teilnahmeanträge oder Angebote durch Versicherungsmakler sind unzulässig und werden zwingend vom Verfahren ausgeschlossen. Ebenso ist eine Stellvertretung für einen Versicherer durch einen Versicherungsmakler zur Vermeidung von Interessenskonflikten ausgeschlossen. Dies betrifft sowohl den Teilnahmewettbewerb als auch die Angebotsphase. Teilnahmeanträge oder Angebote, welche durch einen Versicherungsmakler als Stellvertreter für einen Versicherer abgegeben werden, werden zwingend vom Verfahren ausgeschlossen.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Eine Vertretung des Bewerbers (Versicherer) im Vergabeverfahren ist nur zulässig, wenn er hierzu vom Versicherer uneingeschränkt bevollmächtigt ist. Die Vollmacht ist spätestens bei Abgabe des Teilnahmeantrages und auf Nachfrage auch im Original vorzulegen. Die Abgabe des Teilnahmeantrages und eines Angebots darf nur für einen Vollmachtgeber (Bewerber) erfolgen. Mehrfachbeteiligungen und -vertretungen des Bevollmächtigten sowie Vollmachtgebers sind unzulässig. Eine Stellvertretung des Bewerbers durch einen Versicherungsmakler als Bevollmächtigten ist zur Vermeidung von Interessenskonflikten ausgeschlossen. Dies betrifft sowohl den Teilnahmewettbewerb als auch die Angebotsphase. Teilnahmeanträge oder Angebote, welche durch einen Versicherungsmakler als Stellvertreter für einen Versicherer abgegeben werden, werden zwingend vom Verfahren ausgeschlossen.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Qualitätsmanagement
Schadensabteilung: Nach Ziffer 2 des Teilnahmeantrages auf eine Führungsleistung bewerben, dass wir über eine eigene oder autorisierte deutschsprachige Schadensabteilung für die Bearbeitung von Schäden zu Sach- und Ertragsausfall-Versicherungsverträgen an einem Standort in Deutschland verfügen.
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Es werden unterschiedliche Anforderungen an die Referenzen hinsichtlich der Bewerbung auf eine Führungsleistung oder auf eine einfache Beteiligung gestellt: Für eine Bewerbung auf eine Führungsleistung (Alleinversicherer / Mitversicherer mit Übernahme einer Führung): Mindestens drei Referenzen (Versicherungsverträge) hinsichtlich der Zeichnung von vergleichbaren Risiken verfügen, die in den letzten drei Jahren beendet wurden oder derzeit noch bestehen. Versicherungsnehmer ist oder war jeweils eine Klinik. Bei Bietern, die sich als gesamtschuldnerisch haftende Bietergemeinschaft bewerben, müssen die Referenzen mindestens bei dem Mitglied der Bietergemeinschaft vorliegen, das später auch entsprechende Leistungen erbringt. Für eine Bewerbung als Mitversicherer ohne Führungsleistung: Nach Ziffer 2 des Teilnahmeantrags als Mitversicherer ohne Führungsleistung bewerben, dass wir über mindestens drei Referenzen (Versicherungsverträge) hinsichtlich der Zeichnung von vergleichbaren Risiken verfügen, die in den letzten drei Jahren beendet wurden oder derzeit noch bestehen. Die Forderung nach Offenlegung des Referenzgebers mit Namen und Anschrift behält sich die Vergabestelle zum Zwecke der Eignungsprüfung, insbesondere in Zweifelsfällen vor. In diesem Zusammenhang ist es auch ausreichend, wenn der Nachweis der Referenzen durch Einreichung anonymisierter oder pseudonymisierter Vertragsdokumente erfolgt. Bei Bietern, die sich als gesamtschuldnerisch haftende Bietergemeinschaft bewerben, muss die Referenz mindestens bei dem Mitglied der Bietergemeinschaft vorliegen, das später auch entsprechende Leistungen erbringt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Erfüllen Sie diese Anforderungen?
Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
§ 135 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat? der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. §134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Klinikum Ingolstadt GmbH
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
2 Veröffentlichungen
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Wertung
Angebote werden geprüft
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen
Preiseinschätzung
Basierend auf 92 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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