AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 28.05.2026 07:46 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/fef6df49-d762-494a-beb2-5816d0e90cdc/

RV Winterdienstleistungen Gemeinschaftsunterkünfte u. Übergangswohnheime, Oberbayern

Notice-ID: fef6df49-d762-494a-beb2-5816d0e90cdc · Procedure-ID: 0cdd20d2-b613-4ded-91a7-e15be641fc01

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Stammdaten

Auftraggeber
Regierung von Oberbayern - SG 14.1, München
Veröffentlicht
11.04.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90620000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Rahmenvertrag betreffend Winterdienstleistungen bezogen auf Gemeinschaftsunterkünfte (GU) und Übergangswohnheime (ÜWH) im Regierungsbezirk Oberbayern, aufgeteilt in 16 (Teil-)Lose. Der zu leistende Winterdienst umfasst das Räumen der den einzelnen Unterkünften in den jeweiligen Losen zugeordneten und markierten Außenflächen von Schnee sowie das Streuen dieser Flächen bei Schnee- oder Eisglätte bzw. Glättewarnung mit geeigneten Stoffen. Ebenso ist das Beseitigen von Eis notwendig. Auf die Beachtung der Reinigungs- und Sicherungsverordnungen der jeweiligen Kommunen wird hingewiesen.

Lose

16 Lose (max. 8 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Beginn
01.11.2025
Ende
31.10.2026
Verlängerungsoption
bis zu 3× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
45 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).