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Rahmenvertrag für Verkabelungsarbeiten und den Aufbau von Netzwerken und WLAN-Lösungen
Land Berlin, vertreten durch das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten · Berlin · Berlin
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Beschreibung
Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten beabsichtigt, einen Rahmenvertrag für Verkabelungsarbeiten und den Aufbau von Netzwerken und WLAN-Lösungen abzuschließen. Im Rahmen der auf Grundlage des Rahmenvertrages vergebenen Einzelaufträge übernehmen die Auftragnehmer Leistungen zur Planung, Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und ggf. zum Betrieb von Netzwerk-Infrastrukturkomponenten, unter anderem für Verkabelungsarbeiten und WLAN-Lösungen, in unterschiedlichen Liegenschaften. Die Leistungen können je nach Bedarf als einzelne Teilleistungen oder Gesamtpakete beauftragt werden. Detaillierte Informationen können der Leistungsbeschreibung entnommen werden.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: IT & Digitalisierung
Rahmenvertrag für Verkabelungsarbeiten, Netzwerkaufbau und WLAN-Lösungen in Liegenschaften des Landes Berlin.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 30 %
Berufsgruppen und Tätigkeiten
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Qualität 20 %
Unterkriterium 1: Projektdurchführungskonzept
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Preis 20 %
Materialien und Komponenten
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Qualität 15 %
Unterkriterium 2: Kooperationskonzept
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Preis 10 %
IT-Service
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Preis 5 %
Internetanschlüsse
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
https://my.vergabeplattform.berlin.de/eignungskriterien.php?lv_id=202071 Entgegen der Angabe, dass lediglich andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Anwendung finden, sind unter dem oben hinterlegten Verknüpfungslink sämtliche das Vergabeverfahren betreffende Eignungskriterien und Mindestanforderungen hochgeladen. Eine andere technische Möglichkeit besteht aktuell nicht.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Angebote werden eingeholt
2 Veröffentlichungen
- Frist 08.04.2026 Die Frist für den Eingang der Angebote wurde bis zum 08.04.2026, 09:00 Uhr verlängert, sodass die Öffnung der Angebote am 08.04.2026, 09:01 Uhr erfolgt. Die Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen wurde bis zum 30.03.2026, 12:00 Uhr verlängert. Die Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss, wurde bis zum 30.06.2026 verlängert. Anpassung Preisblatt
- Frist 25.03.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen
0 Veröffentlichungen
Preiseinschätzung
Basierend auf 2.594 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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