Offenes Verfahren Frist abgelaufen IT & Digitalisierung
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Dienstleistungsauftrag EU-Oberschwelle KMU-geeignet 2 Lose

Rahmenvertrag für Verkabelungsarbeiten und den Aufbau von Netzwerken und WLAN-Lösungen

Land Berlin, vertreten durch das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten · Berlin · Berlin

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Beschreibung

Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten beabsichtigt, einen Rahmenvertrag für Verkabelungsarbeiten und den Aufbau von Netzwerken und WLAN-Lösungen abzuschließen. Im Rahmen der auf Grundlage des Rahmenvertrages vergebenen Einzelaufträge übernehmen die Auftragnehmer Leistungen zur Planung, Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und ggf. zum Betrieb von Netzwerk-Infrastrukturkomponenten, unter anderem für Verkabelungsarbeiten und WLAN-Lösungen, in unterschiedlichen Liegenschaften. Die Leistungen können je nach Bedarf als einzelne Teilleistungen oder Gesamtpakete beauftragt werden. Detaillierte Informationen können der Leistungsbeschreibung entnommen werden.

KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: IT & Digitalisierung

Rahmenvertrag für Verkabelungsarbeiten, Netzwerkaufbau und WLAN-Lösungen in Liegenschaften des Landes Berlin.

Auftragnehmer müssen Leistungen in Planung, Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und ggf. Betrieb von Netzwerk-Infrastrukturkomponenten erbringen. Erforderlich sind Fachkompetenz in Netzwerktechnik, Referenzen bei vergleichbaren Projekten und Nachweise der technischen sowie wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit.

Weitere Eignungskriterien: Details in der vollständigen Analyse.

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Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Alle Lose
  • Preis 30 %

    Berufsgruppen und Tätigkeiten

  • Qualität 20 %

    Unterkriterium 1: Projektdurchführungskonzept

  • Preis 20 %

    Materialien und Komponenten

  • Qualität 15 %

    Unterkriterium 2: Kooperationskonzept

  • Preis 10 %

    IT-Service

  • Preis 5 %

    Internetanschlüsse

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Anforderungen an Bieter (Eignung)

Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.

Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit

  • Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit

    https://my.vergabeplattform.berlin.de/eignungskriterien.php?lv_id=202071 Entgegen der Angabe, dass lediglich andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Anwendung finden, sind unter dem oben hinterlegten Verknüpfungslink sämtliche das Vergabeverfahren betreffende Eignungskriterien und Mindestanforderungen hochgeladen. Eine andere technische Möglichkeit besteht aktuell nicht.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

  • Nachforderung fehlender Unterlagen möglich

    Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).

  • Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
  • Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung

    Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Vergabeergebnis

    Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen

    0 Veröffentlichungen

Preiseinschätzung

Basierend auf 2.594 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 264.640 €
Median 500.604 €
Oberes Quartil 1.992.870 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

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Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Frist abgelaufen). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Vergabestelle

Land Berlin, vertreten durch das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten · Berlin

2026-501-D@LAF.berlin.de
000

Stammdaten
Angebotsfrist 25.03.2026, 09:01 Uhr (abgelaufen)
Vergabenummer 2026_501_LAF II
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Mittel
Standort Berlin, Berlin
Veröffentlicht 20.02.2026
CPV-Code 72000000
IT-Dienstleistungen (Was ist das?)
Lose 2 (max. 2 bewerbbar · max. 1 gewinnbar)
Erfüllungsort Berlin
Laufzeit 2 Jahre
Verlängerungsoption bis zu 1× verlängerbar
Bindefrist (?) 67 Tage
Frist für Rückfragen 16.03.2026
Nebenangebote nicht zugelassen

Vergabe-Status (?)
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Bei Unterschwellenvergaben ist die TED-Veröffentlichung des Ergebnisses nicht zwingend — direkt beim Auftraggeber nachfragen.

Zuschlag noch nicht publiziert. Bei EU-Oberschwelle ist das nach §39 VgV meldepflichtig (Nachreichung möglich). Bei UVgO-Unterschwelle nicht meldepflichtig — Gewinner wird ggf. nie öffentlich.

Alert bei Zuschlag + Folgeausschreibungen →

Ø Bieter in der Branche 6.7

Historischer Durchschnitt aus 58.633 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 90%

Anteil der erfassten Verfahren in IT & Digitalisierung mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 17.827 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Schätzwert-Abweichung -2%
KMU-Bieteranteil 27%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Berlin
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Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Land Berlin, vertreten durch das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Berlin, Berlin

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 4/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Auftragswert

Daten korrigieren →