AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 19.05.2026 21:52 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/feffd6e6-3d1a-4b1f-94fb-04ff148aa998/

Druck und Zusammenstellung der Briefwahlunterlagen für den Ratsbürgerentscheid Olympia am 19.04.2026

Notice-ID: feffd6e6-3d1a-4b1f-94fb-04ff148aa998 · Procedure-ID: 687b4977-d45f-46ab-9992-7ceb70fba257

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Krefeld, Krefeld
Veröffentlicht
12.12.2025
Frist (Submission)
19.01.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
79570000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Büro & Verwaltung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Stadt Krefeld möchte sich an der Bewerbung der Region Rhein/Ruhr für die Olympischen Spiele beteiligen. Hierzu wurde gemeinsam mit dem Deutschen Olympischen Sportbund, der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen und den anderen 15 potenziellen Ausrichterstädten vereinbart, am 19.04.2026 in allen Kommunen einen Ratsbürgerentscheid durchzuführen. Dieser Ratsbürgerentscheid wird als reine Briefwahl durchgeführt. In Krefeld sind für diesen Bürgerentscheid ca. 180.000 Personen stimmberechtigt. Allen Wahlberechtigten müssen spätestens am 20.03.2026 personalisierte Briefwahlunterlagen erhalten.

Vertragslaufzeit

Beginn
10.02.2026
Ende
20.03.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
27 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).