AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Rahmenvereinbarung zur Erneuerung- und Outsourcing der IT-Infrastruktur der Mittelstadt St. Ingbert
Stammdaten
- Auftraggeber
- Stadt St. Ingbert, Sankt Ingbert
- Veröffentlicht
- 06.01.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 72514000 — IT-Dienstleistungen
- Branche
- IT & Digitalisierung
- Geschätztes Rahmen-Volumen
- 900.000 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Die Stadtverwaltung der Mittelstadt St. Ingbert ist eine zentrale kommunale Behörde, die für eine Vielzahl von kommunalen Dienstleistungen zuständig ist. Umgesetzt werden diese von verschiedenen Ämtern und Abteilungen. Die IT-Umgebung der Stadt St. Ingbert, die von der bestehenden IT-Abteilung betrieben wird, stellt derzeit den Betrieb, die Wartung und die Weiterentwicklung der gesamten IT-Infrastruktur und der IT-basierenden Dienstleistungen selbst bereit. Grundlage dieser informationstechnischen Infrastruktur sind zum einen Rechenzentren mit Speicher- und Server-Systemen in Form einer Hyperconverged Infrastructure-Umgebung für die Bereitstellung von Anwendungen und der Verarbeitung und Speicherung von Daten und zum anderen eine performante und ausfallsichere Netzwerkinfrastruktur zum Transport von Daten an den Standorten und darüber hinaus. Die sich derzeit im Einsatz befindlichen Geräte erreichen Mitte 2025 das Ende des Produktlebenszyklus. Zudem soll die Infrastruktur für die kommenden Jahre krisen- und ausfallsicherer betrieben werden und den ständig steigenden Anforderungen an die IT-Sicherheit gewachsen sein. Die Stadt St. Ingbert plant deshalb, die vorhandenen, noch im Betrieb befindlichen HCI-Komponenten und die Backup-Systeme durch neue Funktionskomponenten zu ersetzen.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 02.03.2026
- Verlängerungsoption
- bis zu 1× verlängerbar
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 50 Tage
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Saarlandes, Saarbrücken
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.