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Beschaffung eines Schienenrillenreinigers
Hallesche Verkehrs-Aktiengesellschaft · Halle (Saale) · Sachsen-Anhalt
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Beschreibung
Die HAVAG beabsichtigt ein Schienenrillenreinigungsfahrzeug mit Schienenfahreinrichtung und hydrostatischem Fahrantrieb für eine Spurweite von 1.000 mm zu beschaffen.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Fahrzeuge & Fuhrpark
Das Wichtigste auf einen Blick
- Beschaffung eines Schienenrillenreinigungsfahrzeugs für die HAVAG.
- Das Fahrzeug muss über eine Schienenfahreinrichtung und hydrostatischen Fahrantrieb verfügen.
- Die Spurweite des Fahrzeugs muss 1.000 mm betragen.
- Es handelt sich um ein nicht offenes Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb.
Die Hallesche Verkehrs-Aktiengesellschaft beabsichtigt die Beschaffung eines Schienenrillenreinigungsfahrzeugs mit spezifischen technischen Merkmalen wie Schienenfahreinrichtung und hydrostatischem Fahrantrieb für eine Spurweite von 1.000 mm.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„a) Mindest-/Ausschlusskriterien sind: - ausgefüllter und rechtsverbindlich unterschriebener Teilnahmeantrag (B1 Basisangaben, Teilnahmeantrag) liegt vor - es liegen keine zwingenden Ausschlussgründe vor - folgende Mindestkriterien werden erfüllt: -> Schienenrillenreinigungsfahrzeug mit Schienenfahreinrichtung und hydrostatischem Fahrantrieb für eine Spurweite von 1.000 mm -> Fahrzeuglänge max. 8.750 mm -> Die maximale Fahrzeugbreite unter Beachtung des dynamischen Lichtraumprofils darf 2.350 mm nicht überschreiten. -> Fahrzeughöhe aufgegleist max 3.900 mm -> Lackierung in Kommunalorange RAL 2011 -> Schienenfahrten bei einer Steigung von 60 ‰ müssen möglich sein -> GFK-Wassertank, Volumen mindestens 1200 L -> selbst tragende Schweißkonstruktion in Hybrid Edelstahl Volumen mindestens >6 m³ -> Hochdruckwasseranlage mindestens 400 Bar bei Rillenreinigung - zum Nachweis der Eignung sind vergleichbare Referenz/en unter Verwendung des Dokumentes B10 eingereicht worden b) Vergleichbarkeit wird angenommen, wenn: - es sich um Referenzen für die Lieferung von Schienenrillenreinigern im ÖPNV / SPNV aus den letzten 5 Jahren handelt und - bei den Lieferungen muss die TAB-Abnahme als auch die Abnahme vom jeweiligen Auftraggeber erfolgt sein . Werden nur nicht vergleichbare Referenzen vorgelegt bzw. nicht alle o. g. Kriterien in der geforderten Art und Weise erfüllt, führt dieses zur Nichtberücksichtigung des Bewerbers im weiteren Verfahren. c) Es werden 3 Referenzen gewertet. Die genauen (inhaltlichen) Bewertungskriterien der eingereichten Teilnahmeanträge gehen aus der den Teilnahmeunterlagen beigefügten Datei: „A2 Bewertungsmatrix Teilnahmeanträge“ hervor. Maximal sind 50 Punkte erreichbar. Diese setzen sich folgendermaßen zusammen: - Kriterium 1 - Umsatz des Bewerbers mit der Beschaffung von Schienenrillenreinigern (Dokument B7) max. 6 Punkte Bewertungsinformationen: > Angaben im Dokument B7 Umsatzdaten, Ziffer 2 oder Ziffer 4 bei Bewerbergemeinschaft > Umsatz mit Schienenrillenreinigern in den letzten 3 Jahren, bewertet wird jedes Jahr einzeln. Die Punkte der letzten drei Jahre werden addiert. - Kriterium 2 - Anzahl gelieferte Schienenrillenreiniger (Dokument B8) max. 8 Punkte Bewertungsinformationen: > Angaben im Dokument B8 Anzahl gelieferte Schienenrillenreiniger in den letzten 5 Jahren, Ziffer 1 oder Ziffer 2 bei Bewerbergemeinschaft - Kriterium 3 - Referenzen (Dokument B10) max. 36 Punkte (maximale Punktzahl pro Referenz: 12) d) Nach Auswertung der Teilnahmeanträge sieht die Auftraggeberin vor, zwischen 3 bis maximal 5 geeignete Bewerber in Ansehung der Bewertungsmatrix zur Abgabe eines Angebotes aufzufordern. Bei mehreren grundsätzlich geeigneten Bewerbern erfolgt die Bewertung anhand der in der Bewertungsmatrix dargestellten Bewertung, wobei die Bewerber mit den höchsten Punktzahlen in Ansehung der obig genannten Beschränkung (3 bis 5) Berücksichtigung finden können. Liegt die Zahl der geeigneten Bewerber bei weniger als drei Bewerbern, so behält sich die Auftraggeberin vor, das Vergabeverfahren fortzuführen, indem sie den oder die Bewerber einlädt, die über die geforderte Eignung verfügen. Weitere Informationen sind in dem Dokument A1 Allgemeines zum Verfahren 1 enthalten“
3–5 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich
Preiseinschätzung
Basierend auf 369 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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