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Leistungen der Generalplanung für das Bauvorhaben zur Unterbringung Geflüchteter in Rheine, Nordrhein-Westfalen
Bezirksregierung Münster · Münster · Nordrhein-Westfalen · Kommunaler Auftraggeber
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenLeistungen der Generalplanung für das Bauvorhaben zur Unterbringung Geflüchteter in Rheine, Nordrhein-Westfalen🏆 terhechte & höfker architekten · Rheine
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Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Bieter-Übersicht: 3 Angebote eingegangen, davon 1 Bieter namentlich publiziert: terhechte & höfker architekten. Wer den Zuschlag erhalten hat, ergibt sich nur aus dem strukturierten Auftragnehmer-Feld bzw. der Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
In der Stadt Rheine soll auf einer derzeit ungenutzten Fläche der ehemaligen Straßenmeisterei eine zentrale Unterbringungseinrichtung (ZUE) für bis zu 450 Bewohner inkl. erforderlichen Funktionsräumen entstehen. Die Bezirksregierung Münster ist Auftraggeber (nachfolgend AG) der ZUE. Die Errich-tung der ZUE wurde mit der Stadt Rheine abgestimmt. Das ausgewählte Grundstück ist im Besitz der Stadt Rheine und wird für die Errichtung und den Betrieb der ZUE an die Bezirksregierung Münster vermietet. Der Auftraggeber geht derzeit von einer langfristigen Nutzungsdauer aus. Für die Planung der neuen Unterbringungseinrichtung in Rheine in Containerbauweise wurden im Rah-men einer Standortanalyse sowie einer Machbarkeitsstudie die Grundstückstauglichkeit für die Umsetzung der ZUE Rheine untersucht, bestätigt und in einem iterativen Prozess der Nutzerbedarf gemeinsam mit der Bezirksregierung Münster ermittelt. Der dadurch erreichte Planungsstand (Aufstellskizze ZUE, Funktionsplan, Machbarkeitsstudie Brandschutz, Baugrundgutachten, Raumanforderungsliste, Musterküchenplanung) beinhaltet im Wesentlichen die Merkmale und die Planungstiefe der Leistungsphase 2 gemäß HOAI, teilweise auch der Leistungsphase 3 gemäß HOAI. Auf Grundlage dieses Planungsstandes wird parallel die Ausschreibung eines Generalunternehmers für die Bauumsetzung vor-bereitet. Das Vergabeverfahren soll in Q1/Q2 2026 starten.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
2 von 3 Angeboten kamen von kleinen oder mittleren Unternehmen (67 %)
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Niedrigster Preis 60 %Preis
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Qualität 40 %
Qualifikationen und Erfahrung im Planungsbüro. Der Auftraggeber berücksichtigt als qualitatives Zuschlagskriterium die Erfahrung des mit der Ausfüh-rung des Auftrags betrauten Personals, weil vorliegend die Qualität des eingesetzten Personals erheblichen Einfluss auf das Niveau der Auftragsausführung haben kann (§ 58 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 VgV). Der Bieter hat mit seinem Angebot Angaben über die vorhandene Qualifikation und Erfahrung der im Auftrags-fall für die Projektleitung und stellvertretende Projektleitung einzusetzenden Mitarbeiter einzureichen. Einzelheiten zu den geforderten Inhalten und zur Wertung sind in der Unterlage 05 Zuschlagsmatrix dargestellt. Das Zuschlagskriterium „Qualifikationen und Erfahrung im Planungsbüro“ wird mit 40 % bewertet und ist mit insgesamt 52 Bewertungspunkten (BP) versehen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
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Auftragnehmer terhechte & höfker architekten1 Veröffentlichung
- 28.05.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 879 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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