AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.04.2026 19:37 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ff577602-de2c-47f5-913b-efa308aeea0e/

Prüfungen gem. BetrVO, 2025

Notice-ID: ff577602-de2c-47f5-913b-efa308aeea0e · Procedure-ID: bb4fb5c0-98e1-4f4a-b6d4-652b8103dd78

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Stammdaten

Auftraggeber
Vergabekammer des Landes Berlin, Berlin
Veröffentlicht
13.08.2025
Frist (Submission)
12.09.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71700000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die Charité CFM Facility Management GmbH, Charitéplatz 1, 10117 Berlin, schreibt die Prüfungen gemäß der Verordnung über den Betrieb von baulichen Anlagen (Betriebs-Verordnung - BetrVO) am Campus Benjamin Franklin (CBF), Hindenburgdamm 30, 12203 Berlin aus. Los 1: Prüfung Brandmeldeanlagen (BMA) Los 2: Prüfung BSK und MRA Los 3: Prüfung Feuerlöschanlagen (FL) Los 4: Prüfungen NRA. Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), siehe Vergabeunterlagen. Nähere Informationen können den auf der Vergabeplattform der Charité (https://vergabeplattform.charite.de) zur Verfügung gestellten Unterlagen entnommen werden.

Lose

4 Lose (max. 4 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Periode
12 Monate

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
32 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Berlin, Berlin

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).