AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 21.04.2026 01:14 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ff5ab9ac-de79-4e52-b9bd-6ccc798904bc/

Zeitvertrag Winterdienst im Gemeindegebiet der Gemeinde 37130 Gleichen Dienstleistung Räumdienst Schneeräumung

Notice-ID: ff5ab9ac-de79-4e52-b9bd-6ccc798904bc · Procedure-ID: 96a5fe97-115e-42fe-8acf-dab01e1fed48

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Stammdaten

Auftraggeber
Gemeinde Gleichen, Gleichen-Reinhausen
Veröffentlicht
13.05.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90620000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Winterdienst Ausschreibung für den Zeitraum 2024 -2031 Gleichen ist mit ca. 128 km² die flächengrößte Gemeinde im Landkreis Göttingen. Der Winterdienst ist innerhalb des Gemeindegebiets auf ca. 22,06 Straßenkilometern durchzuführen. Geringfügige Änderungen an den Straßenkilometern können sich noch ergeben. Vertragslaufzeit: Der Winterdienst in der Gemeinde Gleichen wird für sieben Winterdienst-Halbjahre (01.11.2024 - 31.03.2031) vergeben. Folgende Winterdienstperioden werden dadurch abgedeckt: 2024/2025: 01.11.2024 - 31.03.2025 2025/2026: 01.11.2025 - 31.03.2026 2026/2027: 01.11.2026 - 31.03.2027 2027/2028: 01.11.2027 - 31.03.2028 2028/2029: 01.11.2028 - 31.03.2029 2029/2030: 01.11.2029 - 31.03.2030 2030/2031: 01.11.2030 - 31.03.2031

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).