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Rechtsdienstleistung für Compliance und Informationssicherheit

Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) - Hauptverwaltung Hamburg · Hamburg · Hamburg · Körperschaft des öffentlichen Rechts (Bund)

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Vergabe-Ergebnis

🏆 Vergabe in 1 Los alle vergeben
  • Los 1 Vergeben
    Rechtsdienstleistung für Compliance und Informationssicherheit
    Rahmen 492.800 €
    🏆 PricewaterhouseCoopers Legal AG · Düsseldorf
Auftragnehmer
  • PricewaterhouseCoopers Legal AG · Düsseldorf
💶 Auftragsvolumen (Rahmen) 492.800 €
👥 Eingegangene Angebote 11
📅 Zuschlagsdatum 24.10.2025

Bieter-Übersicht: 11 Angebote eingegangen, davon 1 Auftragnehmer namentlich publiziert: PricewaterhouseCoopers Legal AG. Die übrigen 10 Angebote stammen von unterlegenen Bietern — diese werden in deutschen Vergabeergebnissen üblicherweise nicht namentlich genannt.

Beschreibung

Rahmenvereinbarung mit einer Rechtsanwaltskanzlei, welche die AG zu Themen aus Compliance und Informationssicherheit berät, außergerichtlich und gerichtlich vertritt, Stellungnahmen und Gutachten verfasst sowie im Falle eines konkreten Fortbildungsbedarfs Schulungen und Workshops anbietet.

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 1 · Rechtsdienstleistung für Compliance und Informationssicherheit
  • Preis 50 Pkt.

    Berücksichtigung des Preises durch die Wertungsmethode "Einfache Richtwertmethode"

  • Konzept Rechtsdienstleistung 35 Pkt.
    Qualität

    Schildern Sie in einem Konzeptpapier, wie Sie die VBG optimal entsprechend der Anforderungen in der Leistungsbeschreibung im Bereich der Rechtsdienstleistungen unterstützen können. Weitere Informationen zum einzureichenden Konzept entnehmen Sie insbesondere den Abschnitten 7 ff. der Leistungsbeschreibung.

  • Konzept zur Durchführung von Fortbildungen 15 Pkt.
    Qualität

    Schildern Sie in einem Konzeptpapier, wie Sie die VBG optimal entsprechend der Anforderungen in der Leistungsbeschreibung bei der Durchführung von Fachworkshops unterstützen können. Weitere Informationen zum einzureichenden Konzept entnehmen Sie insbesondere den Abschnitten 7 ff. der Leistungsbeschreibung.

  • Alle betrauten Personen beherrschen fließend (C2-Niveau) die deutsche Sprache in Wort und Schrift. 0 Pkt.
    Qualität

    Alle mit der Leistungserbringung betrauten Personen beherrschen fließend (C2-Niveau) die deutsche Sprache in Wort und Schrift.

  • Leistungsbeschreibung sowie Rahmenvereinbarung akzeptiert und die geforderten Anforderungen erfüllt 0 Pkt.
    Qualität

    Bestätigen Sie bitte, dass Sie die Leistungsbeschreibung sowie die Rahmenvereinbarung inkl. aller Anlagen akzeptieren und die geforderten Anforderungen erfüllen.

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): § 134 Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung

    Angebote werden eingeholt

    Geschätzter Wert 492.800 €
  2. Vergabeergebnis Sie sind hier

    Auftrag wurde zugeschlagen · 31 Tage nach Fristende

    Auftragnehmer PricewaterhouseCoopers Legal AG
    Auftragsvolumen (Rahmen) 492.800 €

    1 Veröffentlichung

    • 24.10.2025 Original-Veröffentlichung aktuell

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Preiseinschätzung

Basierend auf 25 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 424.390 €
Median 496.088 €
Oberes Quartil 2.813.400 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

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Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Vergeben). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Diese Vergabe ist abgeschlossen. Aktuelle, noch offene Ausschreibungen in dieser Branche:

Vergabestelle

Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) - Hauptverwaltung Hamburg · Hamburg

492.800 €
Auftragsvolumen (Rahmen)

Vergabenummer VBG/2025/01/6363
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Mittel
Standort Hamburg, Hamburg
Veröffentlicht 24.10.2025
CPV-Codes (2) 79111000 · Unternehmensberatung und -dienstleistungen
85312320 · Gesundheitswesen und Sozialwesen
(Was ist das?)
Angebote 11
starker Wettbewerb (Ø 6,2 in der Branche) (?)
Erfüllungsort Hamburg
Laufzeit 03.11.2025 – 30.10.2026
Verlängerungsoption bis zu 3× verlängerbar
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Angebotsspanne 328.000 – 573.200 €

Bieter (1)
PricewaterhouseCoopers Legal AG · Düsseldorf

Auftragnehmer (?)
PricewaterhouseCoopers Legal AG
Vertrag 24.10.2025

Ø Bieter in der Branche 6.2

Historischer Durchschnitt aus 77.246 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 92%

Anteil der erfassten Verfahren in Beratung & Dienstleistungen mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 8.279 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 23 Tage
Schätzwert-Abweichung -4%
KMU-Bieteranteil 31%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Hamburg
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Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammern des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Vollständige Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 5/5 Kernfelder

Zuletzt geprüft am 28.06.2026

Daten korrigieren →