AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 18.07.2026 19:48 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ffa0a5f8-3d6c-4715-b31a-5915dae52fbf/

Forschungsprojekt - DZSF - Nachweis geschweißter Brücken nach Ril 805

Notice-ID: ffa0a5f8-3d6c-4715-b31a-5915dae52fbf · Procedure-ID: be5486b2-2799-4fce-9583-a62af2e27d25

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Stammdaten

Auftraggeber
Eisenbahn-Bundesamt, Bonn
Veröffentlicht
06.08.2025
Frist (Submission)
21.10.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
73000000 — Forschung und Entwicklung
Branche
Bildung & Forschung
Geschätzter Wert
664.435 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Grüne Beschaffung
Ja

Beschreibung

Für viele der im Zeitraum 1950 bis ca. 1990 gebauten stählernen, meistens geschweißten, Eisenbahnbrücken steht die Bewertung der Trag- und Ermüdungssicherheit an. Die Regelungen der Ril 805 müssen auf der Basis von teilweise noch zu erarbeitenden technischen Grundlagen auch für geschweißte Eisenbahnbrücken ab ca. 1950 angepasst und erweitert werden. Einige Schweißanschlüsse lassen sich den heutigen normativen Kerbfällen nicht zuordnen. Ferner ist der Bemessungswert der ertragbaren Doppelspannungsamplituden von Schweißnähten in den Regelwerken nicht konsistent. Die Berechnung des Schadens der Vergangenheit benötigt eine genauere Auswertung der Verkehre der Vergangenheit, da die bisherige Datenbasis zu klein war. Beim Ermüdungsnachweis von Kehlnähten besteht Unklarheit, wie die Beanspruchungsspannung ermittelt werden soll. Die Wöhler-Linien der Beanspruchbarkeit basieren auf einachsialen Spannungszuständen, wohingegen die Belastung an Kehlnähten mehraxial ist. Klärungsbedarf besteht auch über den Teilsicherheitsbeiwert des Bemessungswerts der Beanspruchbarkeit von Altstählen in Ermüdungsnachweisen. Der Restnutzungsdauernachweis geschweißter Eisenbahnbrücken und der entsprechende Betriebszeitintervallnachweis auf bruchmechanischer Basis bedürfen einer Überarbeitung.

Vertragslaufzeit

Periode
36 Monate

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
3 Monate

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, 53113

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).