Offenes Verfahren Vergeben Büro & Verwaltung
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Lieferauftrag EU-Oberschwelle

Lieferung und Service für Abonnements und Print- / Digitalmedien über eine Punch-Out-Kataloganbindung

Berliner Stadtreinigungsbetriebe AöR · Berlin · Berlin

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Vergabe-Ergebnis

🏆 Auftragnehmer Schweitzer Fachinformationen GmbH & Co. KG
👥 Eingegangene Angebote 1
📅 Zuschlagsdatum 26.05.2026

Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.

Beschreibung

Die BSR benötigt einen zentralen Full-Service-Dienstleister, der sowohl für den Beschaffungspro-zess als auch das Vertragsmanagement und den Service von Print- und Onlinemedien verantwort-lich ist. Dazu zählt im Wesentlichen die Belieferung bzw. Nutzung sämtlicher Print- und Online-medien, wie z.B. Abonnements (Tageszeitungen, Zeitschriften), lose Blattsammlungen, Bücher, Online-Abonnements, eJournals, Datenbanken. Der Dienstleister beliefert sämtliche BSR-Standorte in Berlin und dem Berliner Umland. Die Belieferung erfolgt nach Vorgaben des Auftraggebers zu den unterschiedlichsten Bereichen innerhalb Berlins (Zentrale Einrichtungen, Werke, Anlagen, Recyclinghöfe, Betriebshöfe) und ein-zelner Randstandorte im Berliner Umland (Deponien). Der Rahmenvertrag wird als E-Procurement-Lösung (Punch-Out Verfahren) abgeschlossen. Der Dienstleister muss via Punch-Out-Verfahren über eine OCI-Anbindung an das BSR SAP-SRM-System angeschlossen werden.

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 0 · Lieferung und Service für Abonnements und Print- / Digitalmedien über eine Punch-Out-Kataloganbindung
  • Qualität 100 %

    Für die Beurteilung der Qualität der angebotenen Leistungen sind die folgenden Ausführungen des Bieters in seinem Angebot relevant soweit es sich um Wertungskriterien handelt und werden entsprechend gewertet: • 25 % Größe Produktportfolio • 20 % Konzept Reklamationen/Eskalationen • 15% Zugriff Datenbanken • 30% Konzept zur Umsetzung • 5% Aufschläge • 5% Anwenderschulungen

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung

    Angebote werden eingeholt

  2. Vergabeergebnis Sie sind hier

    Auftrag wurde zugeschlagen

    Auftragnehmer Schweitzer Fachinformationen GmbH & Co. KG

    1 Veröffentlichung

    • 02.06.2026 Original-Veröffentlichung aktuell

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Preiseinschätzung

Basierend auf 36 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 334.420 €
Median 441.559 €
Oberes Quartil 542.347 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Bekanntmachung über die zentrale Vergabeplattform des Bundes. Vollständige Vergabeunterlagen und Angebotsabgabe auf der Original-Plattform der Vergabestelle:

Vergabestelle

Berliner Stadtreinigungsbetriebe AöR · Berlin

Einkauf_Portal_Gruppe_3@bsr.de
000

Stammdaten
Vergabenummer 1000003856
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Lieferauftrag
Schwierigkeit Mittel
Standort Berlin, Berlin
Veröffentlicht 02.06.2026
CPV-Code 22000000
Druck- und Verlagserzeugnisse (Was ist das?)
Angebote 1
⚠ dünner Wettbewerb (Ø 44,6 in der Branche) (?)
Erfüllungsort Berlin/remote
Laufzeit 01.07.2026 – 30.06.2032
Rahmen-Maximum 1 €

Bieter (1)
Schweitzer Fachinformationen GmbH & Co. KG · München

Auftragnehmer (?)
Schweitzer Fachinformationen GmbH & Co. KG
Vertrag 26.05.2026

Ø Bieter in der Branche 44.6

Historischer Durchschnitt aus 21.417 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 90%

Anteil der erfassten Verfahren in Büro & Verwaltung mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 4.606 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 18 Tage
Schätzwert-Abweichung 21%
KMU-Bieteranteil 90%
Alert für ähnliche Ausschreibungen
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Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Berlin, Berlin

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 4/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Zuschlagswert

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