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Lieferung und Service für Abonnements und Print- / Digitalmedien über eine Punch-Out-Kataloganbindung
Berliner Stadtreinigungsbetriebe AöR · Berlin · Berlin
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Vergabe-Ergebnis
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Beschreibung
Die BSR benötigt einen zentralen Full-Service-Dienstleister, der sowohl für den Beschaffungspro-zess als auch das Vertragsmanagement und den Service von Print- und Onlinemedien verantwort-lich ist. Dazu zählt im Wesentlichen die Belieferung bzw. Nutzung sämtlicher Print- und Online-medien, wie z.B. Abonnements (Tageszeitungen, Zeitschriften), lose Blattsammlungen, Bücher, Online-Abonnements, eJournals, Datenbanken. Der Dienstleister beliefert sämtliche BSR-Standorte in Berlin und dem Berliner Umland. Die Belieferung erfolgt nach Vorgaben des Auftraggebers zu den unterschiedlichsten Bereichen innerhalb Berlins (Zentrale Einrichtungen, Werke, Anlagen, Recyclinghöfe, Betriebshöfe) und ein-zelner Randstandorte im Berliner Umland (Deponien). Der Rahmenvertrag wird als E-Procurement-Lösung (Punch-Out Verfahren) abgeschlossen. Der Dienstleister muss via Punch-Out-Verfahren über eine OCI-Anbindung an das BSR SAP-SRM-System angeschlossen werden.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Qualität 100 %
Für die Beurteilung der Qualität der angebotenen Leistungen sind die folgenden Ausführungen des Bieters in seinem Angebot relevant soweit es sich um Wertungskriterien handelt und werden entsprechend gewertet: • 25 % Größe Produktportfolio • 20 % Konzept Reklamationen/Eskalationen • 15% Zugriff Datenbanken • 30% Konzept zur Umsetzung • 5% Aufschläge • 5% Anwenderschulungen
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen
Auftragnehmer Schweitzer Fachinformationen GmbH & Co. KG1 Veröffentlichung
- 02.06.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 36 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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