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Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabitnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten (Dunkelgraue Flecken) des Landkreises Birkenfeld im Wirtschaftlichkeitslückenmodell.
Landkreis Birkenfeld · Birkenfeld · Rheinland-Pfalz · Zusammenschluss öffentlicher Auftraggeber
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Beschreibung
Der Landkreis Birkenfeld (nachfolgend: "Konzessionsgeber") hat das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden. Der Konzessionsgeber hat im Rahmen des Förderprogramms des Bundes "Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie 2.0" einen Förderantrag gestellt und Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung auf Grundlage des Runderlasses des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung betreffend die Zuwendung zur Förderung von Gigabitnetzen vom 06.12.2023 mit dem Anhang: Förderregelungen zum Ausbau von Gigabitnetzen vom 06.12.2023 beantragt und ebenfalls Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Zwischenzeitlich ist die "Richtlinie zur Förderung des Ausbaus von Gigabitnetzen", Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung vom 17.04.2024, ergangen. Gemäß dem Hinweis des Ministeriums im Runderlass vom 06.12.2023 ist diese ab Inkrafttreten für das weitere Förderverfahren maßgeblich. Die Förderung soll dabei durch eine Investitionsbeihilfe in Höhe der sog. Wirtschaftlichkeitslücke, d.h. in Höhe der Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert der Ausgaben für den Netzaufbau und -betrieb, erfolgen. Der Abschluss des Zuwendungsvertrages (vgl. hierzu Anlage 4 zur Leistungsbeschreibung sowie nachfolgende Ziff. 4 e) hh)) steht unter dem Vorbehalt, dass die entsprechenden Fördermittel auch in endgültig
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Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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📅 Frist verlängert
Vorliegend handelt es sich um eine ÄNDERUNG der Bekanntmachung vom 26.08.2024 aufgrund der Verlängerung der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge (vgl. Ziff. 5.1.12). Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass es sich bei der unter Ziff. 5.1.12 angegebenen Frist entgegen der dortigen Bezeichnung NICHT um die Frist für den Eingang der Angebote, sondern um die Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge handelt.
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Telekommunikation
Ausschreibung zur Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabitnetzes und breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten des Landkreises Birkenfeld.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Das Verfahren wird zweistufig als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb (vgl. § 12 Abs. 1 S. 2 KonzVgV) in zwei Stufen durchgeführt. Auf der ersten Stufe (Teilnahmewettbewerb) haben die Bieter innerhalb der Teilnahmefrist (vgl. Ziff. 5.1.12 der vorliegenden Bekanntmachung) Teilnahmeanträge einzureichen, die sämtlichen Anforderungen dieser Bekanntmachung sowie des Begleitdokuments (herunterzuladen unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPH8AT/documents) genügen müssen. HINWEIS: Bei den unter Ziff. 5.1.12 der vorliegenden Bekanntmachung angegebenen Fristen handelt es sich entgegen der dortigen Bezeichnung jeweils nicht um die Frist für den Eingang der Angebote, sondern um die Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge.“
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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1. Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke 60 Pkt.Kosten
Das Angebot mit dem niedrigsten Zuschuss/ der geringsten Wirtschaftlichkeitslücke (nachstehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (60). Zu den verbleiben-den Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Zu-schuss/ die Wirtschaftlichkeitslücke – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 6 Punkte weniger in der Be-wertung. Die Herleitung der Wirtschaftlichkeitslücke ist plausibel und nachvollziehbar gemäß dem Formblatt „Wirtschaftlichkeitslücke“ (Anlage 3 zur Leistungsbeschreibung) darzulegen.
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2. Technische Plausibilität und Konsistenz des Angebots 20 Pkt.Qualität
Bewertet wird die Qualität, Plausibilität und Konsistent des technischen Angebots: Wirtschaftlichkeitslückenformblatt, technisches Konzept und Netzplanung (gem. GIS NB) müssen im Angebot enthalten sein sowie nachvollziehbar und konsistent das an-gebotene Netz darstellen. Insbesondere Mengen und Längen von relevanten Kostenpositionen müssen über das Gesamtangebot konsistent und nachvollziehbar sein. - Das technische Konzept, die Wirtschaftlichkeitslückenberechnung und Netzplanung sind konsistent, plausibel und nachvollziehbar und lassen erkennen, dass die Leistung optimal umgesetzt werden kann. Nur minimale Abweichungen liegen vor. (20 Punkte). - Das technische Konzept, die Wirtschaftlichkeitslückenberechnung und Netzplanung sind weitestgehend konsistent, plausibel und nachvollziehbar und lassen erkennen, dass die geforderte Leistung erbracht werden kann, es bleiben jedoch Unklarheiten durch das technische Konzept bestehen. (10 Punkte). - Das technische Konzept, die Wirtschaftlichkeitslückenberechnung und Netzplanung sind nur in Teilen konsistent, plausibel und nach-vollziehbar; es bleiben bezüglich der Projektumsetzung erhebliche Unklarheiten durch das technische Konzept bestehen. (5 Punkte). - Technisches Konzept, Wirtschaftlichkeitslückenberechnung und Netzplanung sind unvollständig oder nicht vorhanden. Es bestehen Zweifel an der geplanten Projektumsetzung. (0 Punkte).
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3. Realisierungszeitraum 10 Pkt.Qualität
Das Angebot mit der kürzesten Zeitangabe in Kalenderwochen bis zur Inbetriebnahme des Netzes (nachstehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (10). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Realisierungszeitraum in Kalenderwochen – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 1,0 Punkte weniger in der Bewertung.
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4. Endkundenprodukte 5 Pkt.Kosten
Bei der Wertung dieses Kriteriums wird für die unten bezeichneten Endkundenprodukte jeweils getrennt bewertet: Hierfür werden für das Privatkundenprodukt sämtliche monatliche Kosten für 24 Monate hochgerechnet (d.h. es wird ein Preis für einen Zeitraum von 24 Monaten errechnet) und diese mit einmaligen oder sonstigen zusätzlichen Kosten (z.B. Bereitstellungsgebühren) aufsummiert. Eventuelle Preisnachlässe (Rabatte o. Ä.), die Endkunden für einen bestimmten Zeitraum gewährt werden sollen, werden in der Wertung der Preise nicht berücksichtigt. Die Bewertung erfolgt für jedes Kundenprodukt einzeln. Maximal können für die folgenden zwei Endkundenprodukte jeweils 5 Punkte erzielt werden. Der Gesamtpreis für ein Endkundenprodukt wird jeweils wie folgt bewertet: Das Angebot mit dem niedrigsten Endkundenpreis (nachfolgend: „das Bestangebot“) erhält die vollen 2,5 Punkte. Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Endkundenpreis – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10% und damit 0,25 Punkte weniger in der Bewertung. Die Endkundenprodukte sind jeweils unter Verwendung des Preisblatts Endkundenprodukte (Anlage 2 zur Leistungsbeschreibung) anzugeben. Die folgenden Produkte werden wie beschrieben jeweils einzeln gewertet: Privatkunden: - Endkundenprodukt mit ≥ 200 Mbit/s im Download (Max. 2,5 Punkte). - Endkundenprodukt mit ≥ 500 Mbit/s im Download (Max. 2,5 Punkte).
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5. Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden 5 Pkt.Qualität
Um zu schnellen und kostengünstigen Gesamtlösungen zu kommen, ist im Rahmen der Maßnahme die Nutzung von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologie und alternativer Verlegemethoden (VEV-Verfahren, Trenching-Verfahren, Spülbohrverfahren, Kabelpflugverfahren, usw.) mit dem Ziel einer Vergünstigung der Angebotssumme und der Beschleunigung des Aufbaus im Besonderen förderfähig und stets mit Vorrang zu prüfen (vgl. Ziff. 6.5 Gigabit-Richtlinie 2.0). Es ist daher ein nachvollziehbares Konzept zum Einsatz von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden vorzulegen (vgl. Abschnitt III.4. der Leistungsbeschreibung), hierzu ist das Formblatt „Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden“ (Anlage 10 zur Leistungsbeschreibung) zu verwenden. Das Konzept darf 3 DIN A4 Seiten (Schrift: Arial, Schriftgröße: 11) nicht überschreiten. Darüberhinausgehende Ausführungen werden nicht berücksichtigt und gewertet. - Die Ausführungen im Konzept sind plausibel und nachvollziehbar. Es sind umfangreiche und schlüssige Angaben über die Herangehensweise an die Wahl und den Einsatz von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden ent-halten. Den Angaben kann entnommen werden, dass dem Ziel einer Vergünstigung der Angebotssumme und der Beschleunigung des Ausbaus vollumfänglich Rechnung getragen werden kann. (5 Punkte). - Die Ausführungen im Konzept sind weitestgehend plausibel und nachvollziehbar. Es lassen sich teilweise Erkenntnisse über die Herangehensweise an die Wahl und den Einsatz von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden entnehmen. Den Angaben kann entnommen werden, dass dem Ziel einer Vergünstigung der Angebotssumme und der Beschleunigung des Ausbaus Rechnung getragen werden kann. (2,5 Punkte). - Die Ausführungen im Konzept sind nur stichpunktartig und lückenhaft. Es lassen sich keine Erkenntnisse über die Herangehensweise an die Wahl und den Einsatz von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden entnehmen. Den Angaben kann nicht entnommen werden, dass dem Ziel einer Vergünstigung der Angebotssumme und der Beschleunigung des Ausbaus Rechnung getragen werden kann. (0 Punkte).
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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2 Veröffentlichungen
- Frist 24.10.2024 Vorliegend handelt es sich um eine ÄNDERUNG der Bekanntmachung vom 26.08.2024 aufgrund der Verlängerung der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge (vgl. Ziff. 5.1.12). Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass es sich bei der unter Ziff. 5.1.12 angegebenen Frist entgegen der dortigen Bezeichnung NICHT um die Frist für den Eingang der Angebote, sondern um die Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge handelt. · in TED EU + oev aktuell
- Frist 27.09.2024 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev
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Vergabeergebnis
Auftrag wurde zugeschlagen · 621 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Telekom Deutschland GmbHZuschlagswert 47.069.409 €1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 1.086 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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