AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/ffe054b7-282a-48c3-af27-47ef3a439eee) · Abgerufen am 25.10.2026 13:05 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ffe054b7-282a-48c3-af27-47ef3a439eee/

Planungsleistung Bauphysik für den Schulcampus Dietenbach NT1

Notice-ID: ffe054b7-282a-48c3-af27-47ef3a439eee · Procedure-ID: 672b16b7-045b-452d-9ec7-fddfd5069727

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Freiburg Vergabemanagement, Freiburg im Breisgau
Veröffentlicht
22.10.2026
Notice-Typ
cont-modif
CPV-Code
71313200 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe der Bauphysik für den Neubau des Schulcampus Dietenbach. Mit dem neuen Stadtteil Dietenbach will die Stadt Freiburg i. Br. einen neuen Lebensraum für über 15.000 Menschen schaffen. Neben Wohnraum, insbesondere im bezahlbaren Segment, sollen auch Arbeitsplätze, Einkaufsmöglichkeiten und Sport- und Freizeiteinrichtungen entstehen. Ziel für den neuen Stadtteil ist die Klimaneutralität durch Energieeinsparung und Effizienz, Verzicht auf Einsatz fossiler Energieträger für Gebäude und Mobilität sowie der Ausbau und die Nutzung erneuerbarer Energien. Eine der ersten Baumaßnahmen wird der Schulcampus mit Sport- und Bewegungspark sein, um frühzeitig eine gute Versorgung mit Bildungseinrichtungen im Stadtteil sicherzustellen.

Vergabe-Status

Vertragsänderung
Zusätzliche Lieferungen/Leistungen beauftragt
Vertragsabschluss
11.02.2026

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).