AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.06.2026 20:53 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/fff1b7c5-2b10-42a7-9da0-7535caef7e90/

Sanierung und den Umbau eines Wohnheims in Stuttgart-Süd

Notice-ID: fff1b7c5-2b10-42a7-9da0-7535caef7e90 · Procedure-ID: 931d10e8-5b13-4a0a-a2f0-37a0537d6024

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Landeshauptstadt Stuttgart - Liegenschaftsamt, vertreten durch: Stuttgarter Wohnungs- und Städtebaugesellschaft mbH, Stuttgart
Veröffentlicht
04.06.2026
Frist (Submission)
03.07.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71321000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Das Liegenschaftsamt der Landeshauptstadt Stuttgart, vertreten durch die Stuttgarter Wohnungs- und Städtebaugesellschaft mbH, plant die unbewohnte Sanierung und Umbau eines Wohnheims in Stuttgart-Süd. Fläche: ca. 1.300 m² BGF - 5 Geschosse, Kosten: ca. 3.600.000 €, brutto KG 200-500, Termine: - Voraussichtlich Ende November 2026: Abschluss Vorplanung, - Voraussichtlich Ende Januar 2027: Abschluss Entwurfsplanung, - Voraussichtlich Februar 2027: Abgabe Bauantrag, - Baubeginn: Abhängig von der Erteilung der Baugenehmigung (ca. 6 bis 12 Monate nach Abgabe Bauantrag), - Bauzeit: ca. 18 Monate

Vertragslaufzeit

Ende
30.06.2029

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).